Ceta ist rechtens

Handel

Ceta in dieser Form entspricht der Verfassung

Seit September 2017 ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union in Kanada (Ceta) provisorisch in Kraft. Es fehlen noch Ratifizierungen, wie beispielsweise durch Deutschland. Gegen das Abkommen gibt es zahlreiche Klagen, ob beispielsweise die vorgesehene Übertragung von Hoheitsrechten im Gerichtswesen verfassungsgemäß sind. Bei der gegenwärtigen Form der Umsetzung sei das ausgeschlossen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Bundestagsfraktion Die Linke abgelehnt.

Die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Baden-Württemberg begrüßt den Beschluss: „Gerade in diesen fragilen Zeiten braucht Europa stabile Handelspartner. Kanada gehört ohne Zweifel dazu. Das Land ähnelt in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht Deutschland und der Europäischen Union  - ein natürlicher und seriöser Partner. Jetzt können wir Ceta wirklich umsetzen“, erläuterte Hoffmeister-Kraut.

Baden-Württemberg hat eigene Handelsbeziehungen zur kanadischen Provinz Ontario. 2020 hat das „Ländle“ Waren im Wert von 1,69 Milliarden Euro nach Kanada verkauft. Das sind 0,9 Prozent der Gesamtausfuhren. Die Wareneinfuhr belief sich auf 498 Millionen Euro. Ein Fünftel davon entfiel auf Erdöl und Erdgas.

roRo

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