Chlamydien in Thüringen und Sachsen-Anhalt
Handel
Bestand Kolbe in Großleinungen gesperrt
> Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) nimmt den Nachweis von Chlamydien in Form der so genannten Papageienkrankheit in einem illegal geführten Geflügelbestand im Landkreis Sangerhausen in Sachsen-Anhalt zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich Personen, die seit Anfang April 2005 aus diesem Bestand Geflügel gekauft haben, bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) melden sollten.Es geht dabei um den Bestand Kolbe in 06528 Großleinungen, Dorfstraße 40, der Hühner, Gänse und Enten hält.
Papageienkrankheit
Die von Medizinern Ornithose genannte bakterielle Infektionskrankheit wird durch Vögel, wie vor allem durch Papageien, Rabenvögel, Tauben, Truthähne und auch anderem Geflügel auf den Menschen übertragen. Das geschieht transovarial, also über Eier oder beim Nisten. Die Übertragung kann auch über Einatmen des Staubes von verunreinigtem Vogelkot erfolgen. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 28 Tage und kann vier Krankheitsverläufe zur Folge haben:
1. inapparent, also praktisch ohne Symptome
2. grippal; erhöhte Temperatur mit Luftwegkatarrh; auch fiebrig mit Kopf- und Muskelschmerzen
3. pulmonal; uncharakteristisch, hochfiebrig mit Husten und Brustschmerzen; Hypotonie und Leber-Milz-Vergrößerung
4. typhös; seltene Form, ähnlich Typhus
Von Mensch zu Mensch ist keine Übertragung möglich.
In Thüringen sind noch keine Krankheitsfälle aufgetreten ? in Sachsen-Anhalt sind 14 Menschen mit grippeähnlichen Symptomen identifiziert.
Die Behörde und der Betrieb
Der Betrieb Kolbe hält rund 1.000 Enten, Hühner und Gänse in illegaler Haltung. Nach Angaben des zuständigen Tierarztes Fritz Glaser sind die Tiere in einer alten Scheune unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen in Müll und Dreck gehalten worden. Nach Angaben des Sprechers des Gesundheitsministeriums in Thüringen, Thomas Schulz, ist der Betreiber auch als fliegender Händler unterwegs gewesen, so dass die Veterinärämter fieberhaft nach weiteren möglichen Käufern in den Kreisen Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda und Weimarer Land suchen. Die Käufer der Tiere sollen sich melden und ärztlich untersuchen lassen. Der Betrieb wurde mittlerweile gesperrt. Bereits am Donnerstag annoncierte der Landkreis Sangerhausen inmitten von Familienanzeigen ?seine dürre Bekanntmachung zum Geflügelhof in Großleinungen?, so die Mitteldeutsche Zeitung (MZ). Der parteilose Vizelandrat Harald Koch gab der MZ gegenüber zu, dass seine Behörde ?von den katastrophalen Zuständen? auf dem Hof bereits seit April Kenntnisse hat. Der Amtstierarzt war daraufhin wöchentlich auf dem Betrieb und ist mittlerweile selbst schwer erkrankt und liegt auf der Intensivstation des Sangerhäusers Krankenhaus am Rosarium. Die Kreisverwaltung hat auf eine frühere Information der Öffentlichkeit verzichtet, so Koch gegenüber der MZ, weil das die Tierschützer auf den Plan gerufen hätte: Und dann ?hätten wir die Tiere nicht töten können?. Karl-Friedrich Reckling vom Landesamt für Verbraucherschutz in Magdeburg sieht keinen Grund für Hysterie. Mittlerweile hat eine Spezialfirma die Tiere getötet und den Hof desinfiziert.
Bauernprodukte gehören in Bauernhand
Der Betrieb hat illegalen Handel betrieben und sich daher auch der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Schwerer wiegt die Gefährdung der Kunden, denen er verkeimte Waren verkauft hat. Wer Tiere in desolaten Umständen hält, kann keine qualifizierte Ausbildung haben und wer seine Kunden krank macht hat im Lebensmittelhandel nichts zu suchen.
Staatssekretär Alexander Müller aus dem BMVEL ?weist alle Geflügelhalter eindringlich darauf hin, die Haltung nach § 24 b der Viehverkehrsordnung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist insbesondere auch aus tierseuchenrechtlichen Grundlagen erforderlich, um mögliche Seuchenfälle rasch verfolgen und tilgen zu können.?
Egal ob es sich um ökologische oder konventionelle Betriebe handelt, ob es um Familienbetriebe oder Agrargenossenschaften geht: Bauernprodukte gehören in Bauernhand. Der ordnungsgemäß geführte Betrieb ist in eine Menge Regeln eingebettet, die genau in solchen Fällen greifen und Verbraucher und Tiere schützen. Regeln verhindern keine schwarzen Schafe, aber erleichtern ihre Identifizierung. Daher sollten Verbraucher nicht unvoreingenommen und aus kostengünstigen Vorteilen heraus Tiere und Lebensmittel außerhalb des offiziellen Marktes kaufen. Ein, wenn auch manchmal undurchdringlicher, Wust an Qualitätssiegeln fördert das Vertrauen und die Transparenz der Produkte. Gerade die Direktvermarktung wird oft als Pfeiler der ursprünglichen Beziehung zwischen Bauern und Verbraucher herangezogen. Sie entbindet den Verbraucher nicht, sich den Betrieb anzusehen. Beispielsweise sind Veranstaltungen wie die an diesem Wochenende stattfindende Brandenburger Landpartie geeignet, die Betriebe kennen zu lernen, von denen man seine Lebensmittel bezieht: sich zuliebe.
Dazu gehört aber auch eine funktionierende Behörde. In diesem Falle wirft die MZ dem Landkreis Sangerhausen zu Recht ein ?Versagen der Informationspolitik? vor.
VLE