CRISPR/Cas: Klöckner analysiert, BLE rät bereits
Handel
EuGH-Urteil zur Züchtung gefährdert Bioverarbeiter
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas umgeht, wird noch immer untersucht. Das Ministerium analysiere das Urteil noch, sagte vergangene Woche die Ministerin am Rande der Innovationstage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die BLE selbst geht schon einen Schritt weiter und beschreibt auf seinem Portal Ökolandbau die Risiken für Verarbeiter im Ökolandbau. In den USA und in Kanada sind Rapssorten im Anbau, die mit den neuen Techniken erzeugt wurden, aber nicht gekennzeichnet werden müssen. Dabei ist die Verwendung von gentechnisch veränderten Produkten vom Anbauverband bis zum europäischen Biosiegel grundsätzlich verboten. So dürften auch die neuen Pflanzen nicht verwendet werden, denn der EuGH stellt klar: „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.“
Verunreinigungen von bis zu 0,9 Prozent sind in Bio-Produkten zulässig. Aber nur, wenn sie zufällig hineingeraten sind. Die Verwendung angebauter Pflanzenrohstoffe ist jedoch nicht zufällig. Nur die EU-Biorichtlinie sieht eine Ausnahme vor, wenn es keine GVO-freie Alternative gibt. Mittlerweile ist auch der Ökolandbau weltweit mit vielfältigen Warenströmen verflochten. Müller und andere Verarbeiter haben die Möglichkeit, sich von ihren Zulieferern eine Freiheitsbescheinigung auststellen zu lassen. Die Haftung geben sie damit an die Erzeuger weiter. Aber, so warnt das BLE: Das Risiko einer möglichen Aberkennung der Ware bleibt bestehen. Das Risiko erhöht sich sogar noch, denn die USA haben sich entschieden, dass die neuen Techniken nicht unter das Gentechnikgesetz fallen.
roRo