Das Ende der Ltd. mit Sitz in Deutschland

Handel

Umwandlungsgesetz für deutsche Ltd.

„Limited by shares“. Die Abkürzung Ltd. ist bekannter und verweist auf eine Firma, die nach britischem Recht gegründet wurde. Diese Rechtsform galt lange als Alternative zur GmbH. Sie war schneller zu gründen, schrieb kein vorhandenes Kapital vor und begrenzte die Haftung der Gesellschafter. Deusche Ltd. verlieren mit dem Brexit ihre Niederlassungsfreiheit. Nach Schätzung der Bundesregierung betrifft das rund 10.000 Firmen, die dann nicht mehr als solche anerkannt werden.

Im Rahmen eines Umwandlungsgesetzes werden die Ltd. in Auffangrechtsformen umgewandelt. Falls sie einHandelsgewerbe betreiben wird daraus eine offene Handelsgesellshaft (OHG), ansonsten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wenn die Firma nur ein einzelner betreibt, wird er Einzelkaufmann. Dann ist es mit der begrenzten Haftung aber vorbei, wie es im Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes der Bundesregierung heißt. Mit dem Gesetz soll den Firmen die Möglichkeit zu einem „geordneten Wechsel in eine inländische Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung“ verholfen werden. Das Gesetz will vor allem für die kleinen Unternehmen mit geringer Kapitalausstattung Rechtssicherheit geben.

Die Verschmelzung auf eine Personenhandelsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft wird mit Transaktionskosten für Notar und Registrierung im Handelsregister in Höhe von 1.800 Euro beziffert. Die Bundesregierung geht von 2.500 Verschmelzungen aus, für die ein Betrag in Höhe von 4,5 Millionen Euro notwendig wird.

roRo

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