Das Etikett muss die Wahrheit zeigen

Handel

EuGH-Urteil gegen irreführende Lebensmittel-Etiketten

Die Verbraucherzentralen beklagen sich über Etiketten, die etwas abbilden, was nicht im Produkt enthalten ist. Teekanne hat stellvertretend jetzt vom EuGH die rote Karte erhalten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich für seine Klage gegen irreführende Etiketten das Unternehmen Teekanne ausgesucht. Einer ihrer Früchtetees zeigt Himbeeren und Vanilleblüten auf dem Etikett, listet als Zutaten allerdings nur „natürliches Aroma mit Himbeergeschmack“ und „natürliches Aroma mit Vanillegeschmack“ auf. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale erwarte der Kunde allerdings, Vanillebestandteile und mindestens natürliche Himbeeraromen, argumentiert die Verbraucherzentrale. Der Bundesgerichtshof kam nicht zu einer Einigung und befragt das EuGH, das dem Kunden nach Unionsrecht 2000/13/EG über Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie deren Bewerbung, die Informationen korrekt, neutral und objektiv vorliegen müssen.

Auch die korrekte Zutatenliste entbindet den Hersteller nicht von einer wahrheitsgemäßen Abbildung auf dem Etikett: „Erweckt die Etikettierung eines Lebensmittels den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat, die tatsächlich nicht vorhanden ist (und ergibt sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten), ist eine solche Etikettierung daher geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.

Aktenzeichen: ECLI:EU:C:2015:361

roRo

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