Das V-Label bekommt Konkurrenz

Handel

SGS-Prüfzeichen kennzeichnet vegane und vegetarische Produkte

„Für die Begriffe vegan und vegetarisch gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene rechtsverbindliche Definitionen.“ Für die wachsende Zahl der veganen und vegetarischen Verbraucher ist im Rahmen der Wahlfreiheit jedoch eine  „rechtsverbindliche Definition unerlässlich.“  Die Sätze stammen aus dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im April 2016. Die EU wird aufgefordert, im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung EU1169/2011 Definitionen zu erlassen. Die Verbraucherschutzminister haben ein Dokument mit Vorarbeiten zu den Begrifflichkeiten angefertigt.

V-Label

Den meisten Verbrauchern ist das grüne V-Label mittlerweile bekannt. Es existiert in den Ausrichtungen vegan und vegetarisch und hat sich den Ausführungen der  VSMK angeschlossen und Teile des Dokuments gleich als Hintergrund für das Signet wörtlich  übernommen. Kunden können sich mit dem „Gütesiegel“ im Geschäft leicht orientieren. Übernommen wurde auch die mögliche Ausnahme: Das in Lizenz erhältliche Signet wird auch dann vergeben, wenn trotz guter betrieblicher Herstellungspraxis unvermeidbare Einträge tierischen Ursprungs das Produkt kontaminiert haben. Markenrechte an dem Label besitzt die European Vegetarian Union und wird als international geschützte Marke in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland vergeben. Nach Prüfung wird die Lizenz vergeben und unabhängige Labore kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.

SGS-Label

Jetzt hat die unabhängige Prüfgesellschaft SGS, zu der unter anderem die Labore der SGS Institut Fresenius gehören, ebenfalls einen Aufkleber auf freiwilliger Basis für Unternehmen auf den Markt gebracht und bezieht sich ebenfalls auf den VSMK-Beschluss von Düsseldorf. SGS hat einen umfangreichen Prüfkatalog entwickelt, nach dem die Unternehmen jährlich  kontrolliert werden. Ebenfalls mit der Einschränkung auf unvermeidbare Kontamination. SGS verspricht, bei veganen Produkten auch auf „versteckte“ tierische Bestandteile wie Gelatine zu achten. „Wir kontrollieren alle eingesetzten Zutaten und Rohstoffe auf tierische Bestandteile, selbst nicht deklarierungspflichtige Hilfsstoffe nehmen wir unter die Lupe“, sagte Marta Schlichting diese Woche bei der Vorstellung des Prüfsiegels. Zusätzlich: „Ein Veggie-Produkt darf nur dann unser Prüfzeichen für vegane Ernährung tragen, wenn auch Etiketten und Verpackung frei von tierischen Stoffen sind.“ Mitarbeiter müssen einen Nachweis erbringen, dass sie bei der Verarbeitung „genaue Arbeitsanweisungen zum Umgang mit veganen Lebensmitteln erhalten haben“.

Jetzt gibt es die Wahlfreiheit für Kunden zwischen zwei Kennzeichen.

Roland Krieg

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