++ 19:00 Uhr ++ Deal unterm Weihnachtsbaum

Handel

London und Brüssel einigen sich

Irgendwann hat das Gänseblümchen keine Blütenblätter mehr. Deal or No-Deal? Wer beim Zupfen des  ersten Blütenblattes mit Deal beginnt, endet fast immer bei No-Deal. Die meisten Gänseblümchen haben 34 Blütenblätter. Allerdings ist das sortenabhängig, wie bei Sonnenblumen und auch Tannenzapfen, wie Ian Stewart 1996 mathematisch in der Zeitschrift „Spektrum der Wissenschaft 1996 (Ausgabe 5) beschrieben hat. Die meisten Gänseblümchen haben 34, 55 oder 89 Blütenblätter. Selten sind Abweichungen, die aber nicht genetisch bestimmt sind.

Virusmutation und Lkw-Stau

Also musste die Geschichte des Brexits nicht zwingend mit No-Deal enden. Das Handels-Gänseblümchen wurde von London und Brüssel im Dezember arg gerupft und endete am Heiligabend tatsächlich mit: Deal. Kurz vor 16:00 Uhr tickerten die Nachrichten des Kontinents und der Insel über die Übereinkunft, die für kaum mehr möglich gehalten wurde. Die Europäische Union hat die Tür nie zugeschlagen, um politisch nicht für einen ungeregelten Trennungsgrund verantwortlich zu sein. Die Briten hingegen hielten bis zuletzt an der Trennungssymbolik fest und wurden kurzfristig von einer neuen Mutation des Virus SARA-CoV-2 überrascht, die zu geschlossenen Grenzen und einem bösartigen Vorgeschmack auf einen ungeregelten Brexit gab. Die Green Lanes für die Nahrungsmittelversorgung konnte Brüssel beim ersten Lockdown innerhalb der EU durchsetzen. Frankreich hatte sich die Kritik Brüssels eingefangen, als sie die Grenzen gegenüber dem Drittland Großbritannien wirklich dicht machten und sich tausende von Lkw mit ihren Fahrern auf beiden Seiten des Ärmelkanals stauten.

Biden

Die Iren hatten früh auf den neuen US-Präsidenten Joe Biden gesetzt, der mit seinen irischen Wurzeln auf das Karfreitagsabkommen setzte und London einen Deal empfahl. Bei einem No-Deal fielen die Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU auf die WTO-Regeln zurück, die einem irischen Haushalt Mehrkosten von 900 bis 1.350 Euro aufbürden würden. Das hatte das irische Sozialforschungsinstitut ESRI bereits 2018 ausgerechnet. Die wirtschaftliche Lage Großbritanniens hätte London auch ohne SARS-CoV-2 zu einem Verlierer des Brexits gemacht [1].

Da zum Jahresende die Werktage knapp werden, hätte für einen Deal die Übergangsfrist über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden müssen. Denn die Parlamente müssen einen Deal noch ratifizieren.

Ausgerechnet die Fischerei

Lange galt die Nordirlandfrage als härtester Brocken in den Verhandlungen. Bei der Fischerei wären die EU-Fischer von den Gewässern der Briten abgeschnitten worden.  Doch eigentlich galt lange Zeit: Die Briten haben die Fische, die EU den Markt. Nichts, was zu keiner Einigung hätte führen können. Zumal: Die britische Fischerei trägt nach britischen Berichten nicht mehr als 0,1 Prozent zum Britischen Sozialprodukte bei. London und Paris haben sich bei dieser wirtschaftlichen Kleinigkeit allein  in der Symbolik der Fischerei verhakt. Für die Briten wäre die Abwesenheit europäischer Fischereifahrzeuge ein sichtbares Element der nationalen Unabhängigkeit und für Paris stand die traditionelle Küstenfischerei auf dem Spiel.

Zu Beginn der Weihnachtswoche schlug London eine Kürzung der Fangquoten in britischen Gewässern bei 60 Prozent mit einer dreijährigen Übergangszeit vor, Brüssel wollte lediglich 25 Prozent mit einer Übergangszeit von sechs Jahren akzeptieren.

Es gab allerdings noch ein anderes Element, das London ein Dorn im Auge ist: Der Recovery Fund in Höhe von 750 Milliarden Euro für die Wirtschaftshilfe in der Pandemie. Er wurde als Subvention und Wettbewerbsverzerrung interpretiert.

London und Paris haben sich am Vorabend „deutlich bewegt“ und kurz vor Beginn der privaten Weihnachtsfeierlichkeiten konnte ein Deal ausgerufen werden.

Übergangsverlängerung

Das Verhandlungspapier ist nach Medienberichten mehr als 2.000 Seiten stark. Das werden die Parlamentarier auf beiden Seiten des Ärmelkanals bis Ende Dezember nicht analysiert haben. Johnson sieht sich zudem von den Brexit-Hardlinern unter Druck und muss für ein Abkommen auf die Labour-Partei setzen. Derweil ist nach britischen Medienberichten Verhandler David Frost in Brüssel schon bei der Analyse jeder Textzeile, damit die Briten nicht vom Teufel im Detail übertölpelt werden.

VDL: „Nicht alle Probleme sind gelöst“

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte am Nachmittag in Brüssel, dass nicht alle Probleme gelöst sind, aber für die Europäische Union wurde ein faires und verantwortungsvolles Abkommen getroffen. London erkennt den Binnenmarkt und die damit verbundene Wettbewerbsregeln an, die EU stehe mit London bei den globalen Themen wie Klimawandel, Finanzen und Sicherheit weiter „Schulter an Schulter“ und für die europäischen Fischer wurde eine Übergangszeit von 5,5 Jahren vereinbart. von der Leyen verkniff sich nicht, die Souveränität eines Landes neu zu definieren. Gerade in Krisenzeiten sind Weiterbildung und Geschäfte in allen Teilen der Welt notwendiger als zuvor. Für Chef-Verhandler Michael Barnier ist der Countdown endlich mit einem freien und fairen Abkommen beendet. Für die EU gebe es zahlreiche Sicherheitsmechanismen, um den Binnenmarkt und die EU-Regeln zu respektieren. In vier Jahren soll es eine Zwischenbilanz geben, wo möglicherweise nachgebessert werden könnte. Die EU, so von der Leyen, habe geschlossen für ihre Interessen gekämpft: Wer Zugang zum EU-Markt ohne Zölle und Quoten haben möchte, muss die Regeln anerkennen und den Preis dafür zahlen.

Boris Johnson

Der britische Premier Boris Johnson zeigt sich mit zwei erhobenen Daumen und ein Regierungssprecher aus der Downing Street Nr. 10 sagte: „Das Abkommen ist verhandelt. Alles was die britische Öffentlichkeit seit dem Referendum 2016 und in den allgemeinen Wahlen 2019 wünschte ist in dem Deal vorhanden.“

Zölle und Quoten wurden auf null gesetzt. Die Produkte repräsentierten 2019 einen Wert von 668 Milliarden britische Pfund. Allerdings steigen die Kosten für einige Unternehmen, durch die Zollabfertigung und die meisten UK-Bürger können nicht mehr frei in die EU reisen. Dennoch fühlt sich Johnson als Gewinner. Die EU respektiere den britischen Binnenmarkt einschließlich des in Nordirland und die Briten können die neuen Freiheiten in vollem Umfang umsetzen.

Hauptgeschäftsführerin Helen Dickinson von dem Britischen Eisenbahn-Konsortium zeigte sich erfreut, dass die drohenden Zölle vermieden werden konnten. Ähnlich äußerte sich Stephen Phipson von der Handwerkervereinigung „Make UK“, will aber im Detail noch prüfen, ob die Vorteile für das britische Handwerk auch wirklich eintreffen.

Selbst Brexit-Hardliner Nigel Farage sprach gegenüber Sky News von einem guten Abkommen, dass deutlich besser sei als die ersten Vorschläge aus dem Jahr 2016. Er würde für zwar für das Abkommen stimmen, muss es im Detail aber noch prüfen.

Die nächsten Termine?

Boris Johnson hat für Mittwoch der kommenden Woche die Abgeordneten und das Oberhaus für die Abstimmung über das Abkommen einberufen.

Schottland?

Für die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon hat sich nichts geändert. Im Gegenteil unterstreiche das Abkommen den schottischen Wille, in der EU zu bleiben. Die versprechen für die Fischerei wurden von London gebrochen und die Wünsche der Schotten ignoriert.

Reaktionen aus der EU

Das Lesen der 2.000 Seiten bis zum 31. Dezember hält der FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Graf Lambsdorff  für unmöglich. Noch kurz vor der offiziellen Verkündigung sagte er in einem Interview, dass das Abkommen vorläufig umgesetzt werden sollte, bis alles im Detail geprüft ist. Lambsdorff glaubt nicht, dass ein EU-Mitgliedsland den Vertrag ablehnen wird. Auch nicht Frankreich, das bis zuletzt hart um die Fischereirechte gekämpft habe. Er zeigte sich auch zuversichtlich, dass Großbritannien sich für den Erhalt der Vergünstigungen an die EU-Marktregeln halten werde und keine Standards, wie beispielsweise im Tierschutz, unterlaufen werde.

Europapolitikern Franziska Brantner und Fraktionsvorsitzender Anton Hofreiter von Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erleichtert: „Die 27 EU-Staaten haben sich im vorerst letzten Akt des Brexit-Dramas nicht von Johnsons durchsichtigem Pokerspiel auseinandertreiben lassen. Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass die EU bei diesen Verhandlungen bis zum Schluss zusammenhält und sich nicht spalten lässt.

Germany Trade & Invest (gtai) stellt vor allem die Planungssicherheit der europäischen Unternehmen in den Vordergrund. „Pkw und Kfz-Teile bleiben je nach Ursprungsregel bei dem Warenaustausch zollfrei. Dies entspricht rund dreißig Prozent der britischen Einfuhren aus Deutschland. Auch andere Industrien in internationalen Wertschöpfungsketten wie der Maschinenbau oder die Chemieindustrie können aufatmen“, sagt Marc Lehnfeld von der GTAI in London. Es muss eine bestimmte Wertschöpfung in der EU stattgefunden haben, damit die Produkte nicht über die EU durchgehandelt werden.  Wegen der Unsicherheiten über den Brexit haben Unternehmen Investitionen zurückgehalten. „Die klaren Rahmenbedingungen dürften nun den Investitionsstau, der sich seit dem 2. Quartal 2017 aufgebaut hat, beheben. Bis Ende 2019 sind beispielsweise die realen Bruttoinvestitionen in Maschinen und Anlagen um zwanzig Prozent zurückgegangen“.

Merkels Abschlussdokument

Der Erfolg beim Deal habe zwar viele Väter, die Stellvertretende Vorsitzende der Union Katja Leikert schreibt aber Kanzlerin Angela Merkel in der zu Ende gehenden Ratspräsidentschaft den Beitrag zu, die Reihen der EU geschlossen gehalten zu haben. „Die Gewinner der Einigung sind nun die Händler, Unternehmer und Arbeitnehmer auf beiden Seiten des Ärmelkanals. Gewonnen haben auch diejenigen, die weiterhin an eine enge Partnerschaft der britischen Inseln mit dem europäischen Festland glauben“, teilte Leikert mit.

Bernd Lange von der Europa-SPD und Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament sagte: „Der Weihnachtsdeal ist ein Kompromiss über die Fischfangmöglichkeiten, über die Garantien fairer Wettbewerbsbedingungen, die britische Beteiligung an EU- Programmen wie Erasmus und die Regeln für Waren- und Dienstleistungsaustausch. Das Abkommen kann nun zunächst vorläufig angewandt werden, um Brüche am 1. Januar 2021 zu vermeiden. Nun geht es um die Details. Deshalb müssen umgehend die Texte zugänglich gemacht werden. Das Europäische Parlament wird im Januar alles genau und selbstbewusst prüfen. Die endgültige Entscheidung über das Abkommen obliegt dem Europäischen Parlament.“

Good bye Britain und auf Wiedersehen

Anton Börner schätzt als Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen das Abkommen wie folgt ein: „Good bye Britain, lebe wohl und auf Wiedersehen! Boris Johnson hat bis zum Schluss auf Sieg gespielt und die EU hat gut verhandelt, denn die Zeit lief gegen den britischen Premier. Das ist nun kurz vor Torschluss noch zu einem Abkommen kommt, ist unter allen schlechten Lösungen noch die beste. Deshalb gibt es auch trotz Erleichterung nichts groß zu bejubeln. Mit dem nun Beschlossenen müssen beide Seiten jetzt leben. Besonders bitter ist, dass die britische Regierung keine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in diesen unsicheren Zeiten wünscht. Immerhin sichert das lange verhandelte Abkommen uns jedoch davor ab, nicht auf WTO-Regeln zurückzufallen. Nichtsdestotrotz wird es jedoch unsere zukünftige Zusammenarbeit stark verändern. Ob es auch hilft, das befürchtete Chaos zum Jahreswechsel abzumildern, wird sich noch zeigen.“

Und was sagen die Bauern?

Der Doppelverband europäischer Bauern- und Genossenschaften (Copa Cogeca) plädiert für eine qualifizierte Übergangszeit nach dem 01. Januar 2021. Der Agrarhandel zwischen der EU und Großbritannien beläuft sich auf 48 Milliarden Euro pro Jahr. Brüssel will fünf Milliarden Euro Anpassungsgelder in einem Brexit Adjustment Reserve für betroffene Regionen zur Verfügung stellen. Die sollen vor allem an kleinere Landwirte, Kooperativen und an Unternehmen, deren Geschäfte unter dem Virus leiden, gehen. Die Landwirtschaft brauche vor allem bei den phytosanitären Regeln klare Bestimmungen. Vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Krise sollen auch nach Großbritannien „green lanes“ für die Lebensmittelversorgung eingerichtet werden. Sollten die Wertschöpfungsketten zwischen der EU und Großbritannien gestört werden, sollten die nationalen Behörden in den kommenden Wochen und Monaten für Korrekturen sorgen. Der europäische Binnenmarkt müsse auch bei der Besonderheit des britischen Binnenmarktes zwischen Nordirland und den anderen britischen Regionen gesichert sein.

Erste Details des Abkommens

  1. Ein Freihandelsabkommen: eine neue wirtschaftliche und soziale Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich
  • Das Abkommen umfasst nicht nur den Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch eine breite Palette anderer Bereiche, die im Interesse der EU liegen. Dazu gehören Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der sozialen Sicherheit.
  • Es sieht keine Zölle und keine Quoten für alle Waren vor, die die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen.
  • Beide Parteien haben sich verpflichtet, ein robustes, gleiches Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten, indem sie ein hohes Schutzniveau in Bereichen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und CO2-Bepreisung, Sozial- und Arbeitsrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen beibehalten, mit einer wirksamen, innerstaatlichen Durchsetzung, einem verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus und der Möglichkeit für beide Parteien, Sanktionen zu ergreifen.
  • Die EU und das Vereinigte Königreich einigten sich auch auf einen neuen Rahmen für die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs. Das Vereinigte Königreich wird in der Lage sein, die britischen Fischereiaktivitäten weiter auszubauen, während die Aktivitäten und der Lebensunterhalt der europäischen Fischereigemeinden geschützt und die natürlichen Ressourcen erhalten werden.
  • Im Verkehrsbereich sieht das Abkommen eine kontinuierliche und nachhaltige Anbindung an den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor, auch wenn der Marktzugang unter dem des Binnenmarktes liegt. Es enthält Bestimmungen, die sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen Betreibern aus der EU und dem Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen stattfindet, so dass die Rechte von Passagieren, Arbeitnehmern und die Verkehrssicherheit nicht untergraben werden.
  • Im Energiebereich sieht das Abkommen ein neues Modell für den Handel und die Interkonnektivität vor, mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, auch in Bezug auf Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen und die Produktion von erneuerbaren Energien.
  • Bei der Koordinierung der sozialen Sicherheit zielt das Abkommen darauf ab, eine Reihe von Rechten von EU-Bürgerinnen und -bürgern und britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Dies betrifft EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich arbeiten, dorthin reisen oder dorthin umziehen, sowie britische Staatsbürger, die nach dem 1. Januar 2021 in der EU arbeiten, dorthin reisen oder dorthin umziehen.
  • Schließlich ermöglicht das Abkommen die weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs an einer Reihe von Pogrammen der EU für den Zeitraum 2021-2027 (vorbehaltlich eines finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum EU-Haushalt), wie z. B. Horizont Europa.
  1. Eine neue Partnerschaft für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger
  • Das Handels- und Kooperationsabkommen schafft einen neuen Rahmen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten. Es erkennt die Notwendigkeit einer starken Zusammenarbeit zwischen nationalen Polizei- und Justizbehörden an, insbesondere bei der Bekämpfung und Verfolgung von grenzüberschreitender Kriminalität und Terrorismus. Es baut neue operative Fähigkeiten auf, wobei berücksichtigt wird, dass das Vereinigte Königreich als Nicht-EU-Mitglied außerhalb des Schengen-Raums nicht über die gleichen Möglichkeiten wie bisher verfügen wird. Die Sicherheitskooperation kann ausgesetzt werden, wenn das Vereinigte Königreich seine Verpflichtung zur fortgesetzten Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer innerstaatlichen Durchsetzung nicht einhält.
  1. Ein horizontales Abkommen über Governance
  • Um Unternehmen, Verbrauchern und Bürgern ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu geben, schafft ein eigenes Kapitel über die Governance Klarheit darüber, wie das Abkommen gehandhabt und kontrolliert werden wird. Außerdem wird ein Gemeinsamer Partnerschaftsrat eingesetzt, der für die ordnungsgemäße Anwendung und Auslegung des Abkommens sorgt und in dem alle auftretenden Fragen erörtert werden.
  • Verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen werden sicherstellen, dass die Rechte von Unternehmen, Verbrauchern und Einzelpersonen respektiert werden. Das bedeutet, dass Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren und verhindert wird, dass eine der beiden Parteien ihre Regulierungsautonomie nutzt, um unfaire Subventionen zu gewähren oder den Wettbewerb zu verzerren.
  • Beide Parteien können bei Verstößen gegen das Abkommen sektorübergreifende Vergeltungsmaßnahmen ergreifen. Diese sektorübergreifenden Vergeltungsmaßnahmen gelten für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft.

Die Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik, äußere Sicherheit und Verteidigung ist nicht Gegenstand des Abkommens, da das Vereinigte Königreich hierüber nicht verhandeln wollte. Ab dem 1. Januar 2021 wird es daher keinen Rahmen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geben, um gemeinsame Antworten auf außenpolitische Herausforderungen zu entwickeln und zu koordinieren, zum Beispiel die Verhängung von Sanktionen gegen Drittstaatsangehörige oder Volkswirtschaften.

Das Handels- und Kooperationsabkommen deckt eine Reihe von Bereichen ab, die im Interesse der EU liegen. Es geht weit über die traditionellen Freihandelsabkommen hinaus und bietet eine solide Grundlage für die Aufrechterhaltung unserer langjährigen Freundschaft und Zusammenarbeit. Es sichert die Integrität des Binnenmarktes und die Unteilbarkeit der vier Freiheiten (Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital). Es spiegelt die Tatsache wider, dass das Vereinigte Königreich das EU-„Ökosystem“ mit gemeinsamen Regeln, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen verlässt und daher nicht mehr in den Genuss der Vorteile einer EU-Mitgliedschaft oder des Binnenmarktes kommen kann. Nichtsdestotrotz wird das Abkommen bei weitem nicht an die erheblichen Vorteile heranreichen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat der EU genossen hat.

Lesestoff:

[1] GB wird den Brexit verlieren: https://herd-und-hof.de/handel-/einer-will-daran-glauben.html

Roland Krieg; VLE

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Korrektur am 27.12.2020: Die geplante EU-Hilfe für vom Brexit betroffene Regionen wurde mit der richtigen Bezeichnung Brexit Adjustment Fund präzisiert. Roland Krieg

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