Der Hauptausschuss schließt die Lücke

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Parlament beginnt die Arbeit mit dem Hauptausschuss

Nach der konstituierenden Sitzung des Bundestages wird am 11. November unter anderem der Hauptausschuss unter Führung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eingerichtet. Dieser überbrückt die Zeit bis zur Konstituierung der einzelnen Ausschüsse in der neuen Bundesregierung. Dort finden Beratungen statt und werden Beschlussvorlagen für das Bundestagsplenum formuliert. Der Hauptausschuss darf aber kein Selbstbefassungsrecht und kann nur Vorlagen aus dem Plenum beraten. In dem Hauptausschuss fallen die dringenden Geschäfte für die Europäische Union, für den Haushalt. Er wird mit Konstituierung aller Ausschüsse aufgelöst und überweist die unbearbeiteten Vorlagen an diese.

Desweiteren sind die Einsetzungen des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geplant.

roRo

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