Digitalinfrastrukturfondsgesetz
Handel
Sonderfonds gegen digitale Lücken im ländlichen Raum
Ohne Netzverbindung ist Smart Farming nicht möglich. Sowohl die elektronische Schlagkartei als auch die Kommunikation von Landmaschinen untereinander sind auf ein digitales Netz angewiesen. Anfang Oktober hat die Bundesregierung den Entwurf eines Digitalstrukturfondgesetzes vorgelegt, mit dem ein Fonds für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in ländlichen Räumen aufgelegt werden soll. „Es sollen ein Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfasertechnologie vollzogen und Gigabitnetze in jede Region gebracht werden“, heißt es in dem Koalitionspapier. Da die Haushaltsmittel für den Ausbau nicht ausreichen, wird mit dem Gesetz der Fonds „Digitale Infrastruktur als Sondervermögen des Bundes errichtet“. Der Fonds soll 2,4 Milliaren Euro enthalten.
roRo