DRV nimmt Stellung zum Milchsektorbericht

Handel

Genossenschaften sind Erzeugerzusammenschlüsse

Das Bundeskartellamt hatte zu Jahresbeginn eine Sektoruntersuchung zum Milchmarkt veröffentlicht und um Stellungnahmen der Beteiligten bis zum 01. März eingefordert. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstreicht in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht, dass es keine Unterschiede in der Milchpreisfindung zwischen genossenschaftlichen und nicht-genossenschaftlichen Unternehmen gibt, da sich die Milchpreisfindung bei beiden an der Marktlage orientiert.

Preisrunden bei Genossen unrealistisch
Keinen Unterschied sieht der DRV auch in der üblichen zweijährigen Lieferbindung, die sowohl den Milcherzeugern als auch den Molkereien Planungssicherheit geben soll. Mit der Vollablieferungspflicht ist auch eine Vollabnahmepflicht gekoppelt, so der DRV.
Der DRV weist die Forderung des Bundeskartellamtes, Milchpreise zwischen den angeschlossenen Mitgliedern einer Genossenschaft und der Genossenschaft selbst auszuhandeln, als unrealistisch zurück. Der DRV betont, dass die Milchpreisfestsetzung zu den originären, eigenverantwortlichen Aufgaben der Geschäftsführung nach § 27 des Genossenschaftsgesetzes zählt. Der genossenschaftliche Förderauftrag verpflichtet zum bestmöglichen Auszahlungspreis. Zunehmende Marktschwankungen machen ein vorheriges Aushandeln des Milchpreises mit den Mitgliedserzeugern nicht praktikabel. Das gilt zumindest so lange wie es Überschüsse auf dem Milchmarkt gibt und daraus hohe Risiken für die Unternehmen bis hin zur Insolvenz erwachsen können.
Zwischen Erzeuger und Genossenschaft liege keine weitere Marktstufe, da beide eine Einheit bildeten. Die Erzeuger hätten in den Generalversammlungen Mitbestimmungsrechte und Demokratieverantwortung, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Lesestoff:
Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes finden im Bericht zur Erscheinung.

roRo

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