Edekaiser´s ist zur Schlammschlacht geworden

Handel

Wer wirft wem bei Edekaiser´s Lügen vor?

Lügen ist ein hartes Wort. In der politischen Auseinandersetzung wird mit dem Vorwurf „falscher Tatsachen“ agiert. Sind genug „falsche Tatsachen“ auf dem Tisch, lässt sich eine endgültige Klärung meist nicht mehr herbeiführen. Im Boulevard heißt so etwas Schlammschlacht. Zu dieser ist Ende vergangener Woche der Fusionswunsch von Edeka mit Kaiser´s geworden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf leitete die parlamentarische Sommerpause mit dem Verwerfen der Ministererlaubnis zur Fusion ein [1]. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte in einer ersten Stellungnahme die Befangenheitsvorwürfe und den Vorwurf von Geheimgesprächen zurückgewiesen. Zudem hat das BMWi ein falsches Datum in der Urteilsbegründung korrigiert.

Einen Tag später trat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel persönlich vor die Kamera und wiederholte stets die Zulässigkeit des Verfahrens und die aus seiner Sicht falschen Vorwürfe des Gerichtes. Vor allem sei der Mitbewerber Rewe stets informiert gewesen, der ja zusammen mit Markant beim OLG Düsseldorf das Gericht einschaltete.

Waren Vortrag und Körperhaltung auch selbstbewusst, hat Rewe am Donnerstag dann doch noch einmal nachgelegt und seinerseits dem Minister „falsche Tatsachen“ vorgeworfen.

Am 21. Januar wurde dem Wettbewerber die vollständige Akteneinsicht verwehrt, teilte Rewe-Sprecher Martin Brüning mit. Rewe war zu diesem Zeitpunkt aufgefallen, dass es keine Vermerke zu den Treffen mit Tengelmann und Edeka gab. Daher gäbe es kein faires und unbefangenes Verfahren.

Das Ministerium habe das in der Antwort am 22. Januar bestätigt und darauf verwiesen, dass Unterlagen, die zur Erstellung, Formulierung und Prüfung der vorgesehenen Bedingungen zur Ministererlaubnis der Akteneinsicht entzogen seien.

Zudem legt die Rewe-Gruppe Wert auf ihr schon im Sommer 2014 vorgelegtes Alternativangebot für Kaiser´s mit der Absichtserklärung, alle Arbeitsplätze sicher zu stellen. Das Ministerium habe also schon früh von dieser Möglichkeit gewusst und auf der Basis des Rewe-Vorschlages seine Nebenbedingungen formuliert.

Dahinter steckt der Vorwurf, das Rewe-Angebot benachteiligt zu haben. Denn die BMWi-Aussage, eine Fusion Tengelmanns mit Rewe würde zu gleichen Wettbewerbsnachteilen führen, wurde vom Bundeskartellamt nie geprüft, könne also nicht getroffen werden, und wurde von der Monopolkommissin sogar als weniger gravierend eingeschätzt. Darauf habe sich das OLG Düsseldorf speziell bezogen. Weil es eine bessere Alternative gäbe, sei die Ministererlaubnis hinfällig gewesen.

Weil das BMWi in die Berufung gehen muss, um den Minister nicht beschädigt stehen zu lassen, ist der letzte Akt noch nicht geschrieben.

Lesestoff:

[1] Edekaiser´s: Schwerer Schlag für Gabriel

Roland Krieg

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