Edekaiser´s: Schwerer Schlag für Gabriel

Handel

Ministererlaubnis für Edekaiser´s ist rechtswidrig

Bei der Fusion von Edeka und Kaiser´s hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine schwere Niederlage einstecken müssen. Seine Ministererlaubnis zur Fusion, die in der Agrarbranche auf heftigen Widerstand stieß, wurde am Dienstagnachmittag vom Oberlandesgericht Düsseldorf als rechtswidrig eingestuft. Nicht nur das. Das OLG wirft dem Minister sogar Befangenheit vor. Das Gericht begründet diesen Vorwurf mit der Durchführung geheimer Gespräche mit beiden Händlerketten.

Gabriel hat am 16. November mit beiden Seiten verhandelt, wobei ein Abbau von Arbeitsplätzen diskutiert wurde. Am 30. November lag ein Angebot der Kölner Rewe vor, das alle Arbeitsplätze sichern wollte. „Unter diesen Voraussetzungen habe eine Ministererlaubnis zur Übernahme KT durch Edeka nicht erteilt werden dürfen“, schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Zwei weitere Gespräche mit Kaiser´s Tengelmann (KT) und Edeka im Dezember fanden zwar statt, wurden aber nicht aktenkundig. Rewe durfte daran nicht teilnehmen. „Der Minister habe daher die für ein transparentes, objektives und faires Verfahren unverzichtbare gleichmäßige Einbeziehung und Informationen aller Verfahrensbeteiligten unterlassen“, heißt es in Düsseldorf.

Auch das Arbeitsplatzargument fand bei den Richtern kein Gehör. Der Erhalt des kollektiven Arbeitnehmerrechtes, den Gabriel als Gemeinwohlbelang einforderte, wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Grundgesetz erlaubt im Artikel 9 Abs. 3 Satz 1 auch das Fernbleiben einer gewerkschaftlichen Vereinigung als „gleichrangig und unterschiedslos“ zum Recht einer gewerkschaftlichen Betätigung. Folglich könne der Erhalt bestehender Arbeiternehmerrechte kein Gemeinwohlbelang sein.

Gabriel legte bei seiner Entscheidung Wert auf die Arbeitsplätze. Doch die Richter befanden die Grundlage als unvollständig. Gabriel habe den fusionsbedingten Stellenabbau nicht einbezogen.

Für Gabriel ist das eine schwere Schlappe, weil die Ministererlaubnis auch Signal einer eigenständigen Sozialpolitik der traditionellen SPD sein sollte. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wehrt sich gegen den Vorwurf der Befangenheit. Es habe eine öffentliche Anhörung gegeben, die Gespräche mit den Teilnehmern seien üblich, das Rewe-Angebot kam nach den ersten Gesprächen im November und Rewe hat an den weiteren öffentlichen Anhörungen im Februar und März teilgenommen. Gar nicht nachvollziehbar sei das Argument, dass Arbeitnehmerrechte kein Gemeinwohlgrund seien.

Das BMWi wird das Urteil auswerten und über weitere Schritte entscheiden. Für die Mitarbeiter bei Kaiser´s bleibt die Phase der Unsicherheit bestehen, beklagte das Ministerium.

Dass Gabriel mit seiner Ministererlaubnis auch verlieren kann, wurde schon im März deutlich: Kurz nach seiner Verkündigung war der Vorsitzende der Monopolkommission Daniel Zimmer zurück getreten. Diese hatte sich einstimmig gegen die Fusion ausgesprochen, wie auch das Bundeskartellamt.

Das OLG Düsseldorf hatte zudem vor einem Monat bereits eine einstweilige Verfügung von Tengelmann abgewiesen, den Einkauf schon mal vorab auf günstigere Konditionen bei Edeka umzustellen.

Reaktionen

Die Sprecherin für Wettbewerbspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, bezeichnete die Ministererlaubnis als „Riesenfehler. Gabriels einsame Entscheidung ist nicht nur für den Wettbewerb schädlich, sie ist auch rechtswidrig“, verkündete sie nach dem Urteil. Der Minister hätte als „unparteiischer Schiedsrichter in diesem Verfahren“ agieren sollen. Die Grünen wollen allerdings auch generell das Instrument der Ministererlaubnis überprüfen.

Carsten Linnemann, Chef der Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT) sagte in der Rheinischen Post: „Die Entscheidung des Bundeskartellamtes auszuhebeln, war von Anfang an falsch. Deshalb fordern wir den Minister auf, seine Fusionserlaubnis zurückzunehmen.“

Auch der Deutsche Bauernverband hat sich am Abend noch gemeldet: „Die Landwirtschaft sieht sich durch die heutige Entscheidung des Düsseldorfer Kartellsenats in ihrer Kritik an der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka bestätigt“, erklärte Bauernpräsident Joachim Rukwied. Der DBV hatte die Fusion als Verschlechterung der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel gegenüber der Landwirtschaft, den Verarbeitern und Vermarktern kritisiert. Neben einer Fusionskontrolle müsse die Politik gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Lesestoff:

Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, VI – Kart 3/16 (V)

Roland Krieg

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