Edekaiser´s: „üblich, möglich und zulässig“!
Handel
Edekaiser´s: Antragssteller und Verfahrensbeteiligte
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gegen den Ministerentscheid zur Fusion von Edeka und Kaiser´s verteidigte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit üblichem Vorgehen, bei es nichts zu beanstanden gibt. Das hat am Montag auch eine Sprecherin des Ministeriums mehrfach wiederholt: Alle geführten Gespräche sind „üblich, möglich und zulässig“ gewesen.
Sie nahm noch einmal Stellung zu einem Gespräch am 22. September, das auf Initiative von Edeka-Chef Markus Mosa bei Gabriel beantragte. Er wollte sich mit ver.di-Chef Frank Bsirske über die Erfolgsaussichten möglicher Tarifverhandlungen austauschen.
Das sein kein Geheimgespräch gewesen, wie es vom Gericht bemängelt wurde. Auch wenn das Gespräch selbst nicht in den Akten dokumentiert worden ist, so stehen die Gesprächsvorbereitungen in der Verfahrensakte: „Das ist nach unserer Rechtsauffassung eine ausreichende Dokumentation“, so die Sprecherin.
Sie gab auch die Begründung, warum nicht alle diese Notizen einsehen dürfen. So gebe es Antragssteller zur Fusion, wie Markus Mosa und Verfahrensbeteiligte, die außerhalb stehen. Auf Grundlage dieses Unterschiedes habe Gabriel ausgemacht, mit wem er detaillierter sprechen will und mit wem nicht. Verfahrensbeteiligte, wie Rewe, hatten jedoch auseichend Gelegenheit, sich rechtlich Gehör zu verschaffen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am Montagabend, dass Sigmar Gabriel in Düsseldorf einen so genannten Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat. dabei gehe es um die Korrektur von Behauptungen. Einen Einfluss auf das Urteil hat der Antrag nicht.
Roland Krieg