EEG 2021 ist wichtige Weichenstellung

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Erste Lesung zum EEG 2021

Nach den Pariser Klimazielen und dem Green Deal stehen in der EU und Deutschland wichtige Weichenstellungen für die künftige Energiepolitik an. Sie muss mit den Umwelt- und Klimazielen in Einklang gebracht werden. Seit mehr als 20 Jahren gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das die neuen Energien aus Wind, Sonne und Biomasse sowie Geothermie in Strom und Wärme wandeln will. Damit sie eine Chance gegen die etablierten Energieträger Erdöl, Erdgas und Atom haben, wurden sie gefördert. Bei den ersten Anlagen endet die Förderung Ende des Jahres nach 20 Jahren.

Am Freitag hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier die aktuellen Zahlen von 10:00 Uhr für die erste Lesung im Bundestag des EEG 2021 parat: Mit 71.750 GW Strom erzielten die neuen Energien einen Anteil von 58 Prozent an der aktuellen Stromerzeugung. Das EEG wurde immer wieder reformiert. Die Berechnung an der Leipziger Strombörse sorgt für steigende Verbraucherkosten, wie viel Wind- und Solaranlagen sind notwendig und wie verhält es sich mit der Strom- und Wärmeproduktion aus Biomasse? Diese kann gelagert werden und dient als Grundlast, falls Wind und Sonne Pause machen.

EEG und Netzausbau

Die Koalition hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Der eine reformiert das EEG auf den Weg in die Post-Förderung-Ära, der andere beschleunigt den Ausbau des Netzes. Aktuell sind 35 Ausbauvorhaben aufzunehmen und acht laufende zu ändern. Die Ziele sind hoch gesteckt: Deutschland will 2050 Klimaneutral sein. Das „Klimaschutzprogramm 2030“ sieht einen Anteil von 65 Prozent des Stromverbrauchs aus neuen Energien vor, die Kostenentwicklung soll gedämpft und für den Ausbau soll die Akzeptanz der Bürger vor Ort gewonnen werden. Mit dem Blick auf sinkende Förderung müssen Strom und Wärme mit neuen Netzen in den Markt integriert werden.

Daher ist das EEG 2021 ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu den künftigen Zielen. In weniger als einem Jahrzehnt hat sich der Anteil neuer Energien verdoppelt. Altmaier will die Erfolge nicht klein geredet wissen. Viele Hausaufgaben stehen noch aus: wie ist die Windkraft an Land umzusetzen. Für die Deckelung der EEG-Umlage von 6,75 auf 6,5 Cent/kWh wird ein Bundeszuschuss gewährt. Eine Bepreisung des Kohlendioxids aus Verkehr und Gebäude soll für notwendige Einnahmen sorgen. Altmaier wirbt für einen Konsens vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021.

Nina Scheer von der SPD kritisierte Altmaier schon am Ende seiner Rede. Überschussstrom aus dezentralen Anlagen können ohne neue Leitungen in Strom und Wärme gesteckt werden. Es mangele an einer zielgerichteten Sektorkopplung. Eine Energiewende ohne Netzausbau werde es allerdings nicht geben, sagte Altmaier. Rund 10.000 km sind geplant.

Aus- und Einstieg

Wie es allerdings mit den Altanlagen weiter gehe, ist noch offen. Sie sollen am Netz bleiben, sofern sie ein Repowering möglich ist, erläuterte Matthias Miersch von der SPD. Doch über den Gesetzentwurf schütteln die meisten mit dem Kopf: „Wir müssen aus dem Reförmchen einen großen Wurf machen.“ Die Industrie warte auf ein „Go“, der mehr beinhalte als die Abschaffung des Solardeckels und Abstandsregelung bei Windkraftanlagen. Miersch setzt auf dezentrale Beteiligungsanlagen und fordert einen „Zukunftspakt“ von Bund, Ländern und Kommunen. Dem Ausstieg aus Kohle und Atom muss ein gleichgewichtiger Einstieg in neue Energien gegenüber stehen.

Aber, bitte ohne weitere Subventionierung. Sandra Weeser von der FDP beklagt, dass ein Ausstiegskonzept aus der Subvention für neue Energien erst ab 2027 greifen wird. Der vorgesehene Ausbaupfad einzelner Energien habe noch nie funktioniert. Weeser setzt auf eine Erweiterung des Zertifikatehandels zur Generierung von Investitionsgeldern.  

Förden und dagegen sein

Schwierig ist es für Bündnis 90/Die Grünen. Julia Verlinden bezeichnete das EEG als kraftvollen Motor, den die Koalition ausbremse und blockiere: „Sie wollen die Erneuerbaren nur im Schneckentempo ausbauen“. Die 100.000 Beschäftigten in der Branche warteten ebenfalls auf deutliche Signale für weitere Aufträge. Sie will Solaranlagen auf allen Dächern, was die EEG-Reform ausschließe. Allerdings mussten sich die Grünen von Andreas Lenz (CSU) anhören, dass sie in den Bundesländern an den Bürgerinitiativen gegen Windkraft, Solaranlagen, Netzausbau und Biogasanlagen beteiligt sind.

Abschaffen

Die AfD will das EEG mitsamt neuen Energien ganz abschaffen. Für Steffen Kotré bedeutet der Einsatz von erneuerbaren Energien die „Deindustrialisierung Deutschlands“, mangelnde Versorgungssicherheit  und einem über Steuergeldern finanzierten Bundeszuschuss zur Reduzierung der Stromkosten für Steuerzahler. Im Antrag fordert die völkische Partei „den Rückbau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen“, der von den Betreibern über einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ selbst finanziert werde. Ein zweiter „Fonds für physische und psychische Schadenersatzansprüche“ soll einklagbare Ansprüche für durch die Anlagen verursachte physische und psychische Erkrankungen aufbauen. Die EE-Anlagen machten krank, „wie andere chemische und technische Anlagen in der Produktion.“

Wunschliste

Die Anträge gehen in die parlamentarische Ausschussarbeit. Sie werden von zahlreichen Wünschen begleitet.

Klaus Müller hat die Verbraucher im Fokus. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) will für Anlagen unter 30 Kilowatt, die für den Eigenbedarf genutzt werden eine Befreiung von der EEG-Umlage. Auch Mieter müssten von preiswertem Solarstrom profitieren können. Dazu müssen Mieterstrom und Eigenstrom gleichgestellt werden. Für den Mieterstrom in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen sind Quartieransätze eine praktikable Lösung. Bei größeren Investitionsprojektensollen private Haushalte von  kostengünstigen Bürgerstromtarifen profitieren.

Das Bündnis von BEE, dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und dem Bündnis Bürgerenergie (BBEn) forderte vor dem Bundestag eine Stärkung der Bürgerenergie. Diese soll zu einem Kernanliegen der Energiewende werden. Das ginge nur mit der vollständigen Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die nach Marco Gütle vom BBEn im EEG fast in Gänze fehle.

Die vorgesehene Absenkung der Stromkostenschwelle ist für Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), eine Ungleichbehandlung, weil sie für Betriebe der Milch-, Fleisch- und Futterwirtschaft nicht gelten soll. Sorgen macht sich Holzenkamp auch um die Energiegenossenschaften. Mit sinkender EEG-Umlage sinken auch Strompreis und Stromkostenintensität. Das könnte nach Holzenkamp durch den Wegfall des Industriestromprivilegs die Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage bringen.

Sascha Müller-Kramer befürchtet eine Ökostromlücke, die der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) durch eine Erhöhung des Ökostromanteils 2030 von 65 auf 75 Prozent schließen möchte. Deutschland würde damit den ambitionierter gefassten Klimazielen anschließen.  Die Förderung zur Verbrennung von Bioabfällen lehnt der DUH ab. Bioabfälle sollten prioritär vergoren und kompostiert werden.

Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat in einer Umfrage bei den Kommunen die Hemmnisse für den kommunalen Wärmemarkt herausgearbeitet. Dazu zählen ein zu geringer Etat, Personalmangel und rechtliche Rahmenbedingungen. Zählen. Die Ölpreisentwicklung und mangelnde CO2-Bepreisung stellen große Herausforderungen für die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen dar.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) spricht sich für eine Befreiung des grünen Wasserstoffes von der EEG-Umlage aus. „Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung hat aus gutem Grund zum Ziel, grünen Wasserstoff als vielfältig einsetzbaren Energieträger und Energiespeicher im Sinne der Energiewende nutzbar zu machen. Denn nur ein auf Erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem erfüllt die Anforderungen an Klimaschutz und regionale Wertschöpfung“, führt BEE-Präsidentin Simone Peter an.

Sandra Rostek leitet das Hauptstadtbüro Bioenergie. Der Kabinettsentwurf sei ein wichtiges Signal für die Branche, aber das 42 Terrawattstunden-Ziel aus dem Klimaschutzgesetz 2030 müsse direkt im EEG verankert werden. Die Ausschreibevolumina sind für die Erreichung der Klimaziele zu gering. Für Biomethananlagen sollen sie auf 990 MW angehoben werden. Davon sollen 840 MW im regulären und 150 MW im Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen ausgeschrieben werden. Für die Güllevergärung müsse die Obergrenze für die Sondervergütungsklasse auf 150 kW angehoben werden. Um Holzheizkraftwerke nicht von der Anschlussvergütung auszuschließen, sollen Bestandsanlagen bei 80 Prozent belassen  und für Neuanlagen mit lediglich 75 Prozent Flexibilisierungspflicht festgeschrieben werden.

Für den Bundesverband Windenergie ist die Anhebung des Ausbaus an Land von 54,5 auf 71 GW bis 2030 zu wenig. Für die Erreichung der Klimaziele seien 87 GW notwendig. Repowering und Weiterbetrieb sind nicht gesichert. 70 Prozent der aktuellen Windkraftanlagen, die in den nächsten fünf Jahren aus der EEG-Förderung fallen, stehen auf Flächen, die keinen Bestandsschutz oder keine Fortschreibung erhalten haben. Der Bund müsse eine Repoweringstrategie auflegen. Anlagen, die nach sechs Stunden bei negativem Spotmarktpreis für Strom, vom Netz genommen werden, sollen künftig nach § 51 EEG schon nach einer Stunde vom Netz. Das greife in die Finanzierbarkeit der Anlagen ein. Vorrangig sollten konventionelle und emittierende Stromerzeuger vom Netz.

Die Solarwirtschaft kritisiert neben dem zu geringen Ausbau der Photovoltaik den geplanten Systemwechsel bei der finanziellen Absicherung größerer Solardächer hin zu Ausschreibungen, die mit dem Eigenverbrauchsgebot verknüpft sind. Das verteuere kleine Solaranlagen, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW).

Südlink kommt

Die durch Thüringen geplante und umstrittene Gleichstromleitung Südlink als Verbindung der Stromtrasse von der Nordsee nach Baden-Württemberg kommt. Erst mal. Die Bundesnetzagentur hat am Freitag den Vorschlag des Betreibers TransnetBW bestätigt, weil Alternativen ebenfalls viel Konfliktpotenzial hätten.  Während der Betreiber nun in die Detailplanung für den Verlauf zwischen Gerstungen und Arnstein gehen kann, bereitet die Bürgerinitiative „Thüringer gegen Südlink“ eine Klage vor. Die Gegner bemängeln eine vorgeschriebene fehlende Kosten-Nutzen-Planung.

Ölpreis fällt

Die neuen Energien hätten es von Beginn deutlich leichter gehabt, wenn die fossilen Energieträger wie prognostiziert stetig teurer würden. Wegen des höheren Aufwandes brauchen die neuen Energien wettbewerbsfähige Mindestpreise bei Öl und Gas. Bislang hat die alternative Energiebranche auf kostensenkende Effekte aufgrund des Kapazitätsausbaus gesetzt. Spätestens mit der Erschließung von Frackingvorkommen und dem damit verbundenen Boom in den USA sind fossile Energieträger in den vergangenen 20 Jahren immer wieder preiswerter geworden. Schon kurz vor der Pandemie scheiterte der Versuch der OPEC+ [1] mit einer Förderdrosselung den Preis zu stabilisieren. Mit dem weltweiten Abschwung der Wirtschaft in der Pandemie ist die Nachfrage nach fossilen Energieträgern deutlich zurückgegangen. Am Freitag, zur Zeit der Bundestagsdebatte, fiel der Preis für einen Barrel Nordseeöl (159 Liter) um 47 Cent auf 35,78 US-Dollar und hat allein im Oktober um mehr als 12 Prozent nachgegeben. Zudem hat das American Petroleum Institute Ende Oktober über gestiegene Ölreserven berichtet.

Lesestoff:

[1] Drosselung ohne Russland: https://herd-und-hof.de/handel-/russland-will-keine-oeldrosselung.html

Roland Krieg

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