EEG bei Solarstrom nachbessern

Handel

Verbände fordern Ausnahmen für kleine Solaranlagen

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss die Weichen für das Erreichen der Pariser Klimaziele stellen [1]. „Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jedoch insbesondere für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer PV-Dächer (Ü20-Anlagen) neue Marktbarrieren vor.“

So steht es in einer am Dienstag veröffentlichen Verbändeerklärung an den Bundestag. Neben dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) haben auch Klimaagenturen, Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband unterschrieben.

Anlagen für die Eigenversorgung mit weniger als 30 Kilowatt Photovoltaikleistung (kWp) dürfe nach EU-Vorgaben nicht einer EEG-Umlage belastet werden. Das Gesetz sieht eine Befreiung nur bis 20 kWp vor. Für Anlagen, die älter als 20 Jahren sind, will die Bundesregierung bereits ab der ersten Kilowattstunde 2,5 Cent einziehen.

Für den Nachweis des solaren Eigenverbrauchs sieht das Gesetz die Übereinstimmung von Stromverbraucher und Anlagenbesitzer vor. Diese Personenidentität ist bei PV-Anlagen in Innenstädten nicht gegeben und praxisuntauglich. Die Verbände fordern die Streichung dieser Feststellung. Die Pflicht für einen Smart Meter soll von sieben auf ein kWp gesenkt werden. Da halten die Verbände für unverhältnismäßig. Für solche Kleinstanlagen sieht der Entwurf auch eine verpflichtende Fernsteuerbarkeit vor, um Einspeisespitzen kappen zu können. Für Analgen mit weniger als 30 kWp entstünden dadurch unverhältnismäßige Betriebs- und Nachrüstungskosten, die den weiteren Ausbau der Solarenergie gefährdet.

Lesestoff:

[1] Umfangreiche Wunschliste für das EEG 21: https://herd-und-hof.de/handel-/eeg-2021-ist-wichtige-weichenstellung.html  

roRo

© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html

Zurück