Ein Jahr Online-Streitlegungsplattform der EU

Handel

Wenn ein Online-Kauf außer Kontrolle gerät

Zu Hause in Italien kauft der Kunde ein Gerät bei einem belgischen Online-Händler. Nachdem er das Gerät ausgepackt hat, stellt er fest, dass es nicht funktioniert. Was tun? Online-Händler sind verpflichtet einen Link zur Online-Streitlegungsplattform der EU anzulegen, über den der Kunde sich beschweren kann. 30 Tage haben Kunde und Händler Zeit, sich zu einigen. Danach hat die Streitbeilegungsstelle Zeit, innerhalb von 90 Tagen eine Lösung zu finden.

Vor einem Jahr ging die Streitbeilegungsstelle Online und wurde bislang rund 24.000 Mal angeschrieben, teilt die EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Vera Jourova mit. „Dieses neue Hilfsmittel befindet sich zwar noch in einer frühen Phase, aber wir können trotzdem schon feststellen, dass die Online-Streitbeilegungs-Plattform von den Verbrauchern gut angenommen wurde.“ Für die Händler ist die Verlinkung ein Signal an die Kunden für Vertrauenswürdigkeit. Ende dieses Jahres wird einen ausführlichen Bericht über die OS-Stelle geben.

Die Streitbeilegung ist in allen Amtssprachen verfügbar. 27 EU-Mitgliedsländer haben die entsprechende Richtlinie vollständig umgesetzt und OS-Kontakte benannt. 24 Länder haben ihre nationalen Streitbeilegungsstellen übermittelt.

Im vorliegenden Fall wurde die Beschwerde des italienischen Kunden an die belgische Streitbeilegungsstelle übermittelt und eine Rückerstattung eingeleitet. Beschwerden können auch über einen Mietwagen im Urlaub eingereicht werden oder, wenn innerhalb eines Landes, Kunde und Händler nicht zueinander finden.

Lesestoff:

Dieser Link muss auf der Online-Warenplattform vorhanden sein: http://ec.europa.eu/odr Die Informationen müssen auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt sein.

roRo

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