Einzelhandelserlass in Brandenburg

Handel

Brandenburg will Supermarktansiedlungen besser planen

Zuerst entsteht ein großes Einkaufszentrum. Weil die Kundenfrequenz stimmt, siedelt sich ein großes Kino oder ein Spaßbad an. Diese „Erlebnis-Welten“ können dann aber auch schnell zu negativen Auswirkungen führen: Der Verkehr steigt, die Nachbargemeinde verliert Kunden.

Es kann auch ein hoher Ansiedlungsdruck durch den Einzelhandel entstehen, der ein interkommunales Einzelhandelskonzept notwendig macht, um eine Konkurrenzsituation zu entschärfen. Möglicherweise entstehen auch Synergien durch ergänzende Ansiedlungen oder dem Verbleib der Menschen im Ort.

Oder: Wie sind Auswirkungen auf Umwelt, Naturhaushalt sowie Orts- und Landschaftsbild festzustellen? Dazu müssen Verkehrsemissionen wie Abgase und Lärm ermittelt werden, die Flächeninanspruchnahme bis hin zur Versiegelung oder weitere Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Das alles beschreibt der Brandenburger Einzelhandelserlass, der den Kommunen eine Planungs- und Entscheidungshilfe sein will. Er wurde am Montag von der neuen Infrastrukturministerin Kathrin Schneider vorgestellt. Am 12. November haben interessierte Gemeinden Gelegenheit an einem Workshop zum Thema teilzunehmen.

Kathrin Schneider: „Gerade angesichts des demografischen Wandels müssen Kommunen ihre Ansiedlungspolitik zukunftsfest steuern. Wir brauchen bedarfsgerechte Angebote, um die Menschen gut versorgen zu können. Unser Einzelhandelserlass ist eine gute Handreichung für die Kommunen.“

Der Einzelhandleserlass berücksichtigt die Änderungen des Baugesetzbuches aus dem Jahr 2013. So können die Flächennutzungspläne jetzt detaillierter beschreiben, wo sich Supermärkte ansiedeln können und wo nicht.

Lesestoff:

Einzelhandelserlass im Internet unter: www.mil.brandenburg.de – Stadtentwicklung – Stadtentwicklung im Überblick – Rechtsquellen – Städtebaurecht – Neuer Einzelhandelserlass

roRo

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