Emissionshandel: Die falschen Kompromisse

Handel

Kabinett beschließt CO2-Bepreisung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Bepreisung für Kohlendioxid und damit den Einstieg in einen nationalen Emissionshandel ab 2021 beschlossen. Es geht um die Teilbereiche Heizen und Autofahren, die nach dem Energiesektor die meisten Emissionen in Deutschland verursachen. Der Beschluss soll erstmals ein „wirksames Preissignal“ für die Gebäudewärme und den Verkehr geben. Ab 2021 gilt der Festpreis von zehn Euro je Tonne und steigt bis 2025 auf 35 Euro je Tonne. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden.

Emissionshandel soll europäisch werden

Schon im Vorfeld wurde dieses Preisniveau als zu niedrig bewertet. Die Bundesregierung will damit die Bürger entlasten. Zusätzlich sollen Einnahmen aus der Bepreisung als Investition in einen klimafreundlichen Verkehr und in energieeffiziente Gebäude fließen. Ob das Ganze verfassungsgemäß ist, bleibt unklar. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass staatliche Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Emissionshandel mit den Vorgaben der Finanzverfassung Deutschland vereinbar sind. So die Sichtweise des Bundesumweltministeriums. Mittelfristig soll das deutsche System in ein europäisches Emissionshandelssystem überführt werden. Noch am Montag konnte der Sprecher des Justizministeriums über die Verfassungsmäßigkeit keine Aussage treffen, der Sprecher des Innenministeriums will die Frage noch einmal prüfen.

Ölheizungen

Zweischneidig ist auch die Frage nach den Ölkesseln im Gebäudeenergiegesetz. Die dürfen in Bestandsgebäude auch nach 2026 eingebaut werden. Aber nur, wenn „in diesem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird“, erklärte Beate Baron aus dem Wirtschaftsministerium. Das gilt auch, wenn weder Fernwärme noch ein Gasanschluss vorhanden sind. Auch dann muss ein Nachweis erbracht werden, dass anteilig neue Energien genutzt werden. Dann darf ausnahmsweise ein Ölkessel verbaut werden. Was heißt anteilig? Oft sei eine Hybridnutzung bei der Warmwassernutzung schon die Regel. Das entspreche einem Anteil neuer Energien von 15 Prozent. Eine Unterschreitung sei nicht gegeben.

Entlastung für wen?

Der Chef-Ökonom am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, rügte vergangene Woche die „Entlastung“ der kleinen Leute. Sie werde von der Politik als „Schutzschild“ für hohe, mit Lenkungswirkung verbundene CO2-Preise ins Feld geführt, im Klimapaket aber nicht angewandt. Elektroautos sind den meisten zu teuer, Prämien für moderne Heizungen tragen nicht bei Mietwohnungen und wer kaum Steuer bezahlt, profitiert auch nicht von der Erhöhung der Pendlerpauschale.

Zertifikate oder CO2-Preis?

Die Systemfrage ist schon kompliziert. Prof. Dr. Gernot Klepper vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel hat auf der Biogas-Fachtagung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) darauf verwiesen, dass beide Systeme unvollständig sind, weil Emissionen wie Methan und Lachgas gar nicht im Handelssystem berücksichtigt werden. Erst wenn alle Emissionen ökonomisch vergleichbar betrachtet werden, werde die Emissionsvermeidung dort durchgeführt, wo die größte Effizienz liegt. Dann sei es egal, ob es eine Bepreisung oder ein Zertifikatehandel wird.

Roland Krieg

Zurück