Energieeinsparungsgesetz
Handel
Energieeinsparungsgesetz
Energie die nicht verbraucht wird, muss auch nicht erzeugt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am Donnerstag einen Entwurf für die vierte Novelle des Energieeinsparungsgesetz vorgestellt, das unter anderem neue Energiestandards für Neubauten vorsieht. Darin enthalten ist die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer sieht die Gebäudesanierung auf gutem Wege und lobte die rot-grüne Vorgängerregierung, die bereits Bausteine für den Erfolg vorgegeben habe. Der Anteil des Energieverbrauches für Wärme und Kühlung bei Gebäuden ist von 40 auf 34 Prozent Anteil am Primärenergieverbrauch gesunken. „Einen Sanierungszwang nach ideologischem Muster lehnen wir ab“, schränkte Ramsauer ein. Daher lehne die Regierung eine wetre Verschärfung im Bestand ab. Eine Sanierung müsse sich für den Vermieter lohnen und für den Mieter bezahlbar sein. Eine Sanierung im Bestand sei nur mit „exorbitantem Kosteneinsatz“ zu bewerkstelligen.
Nur Heidrun Blum von der Fraktion Die Linke stellte das gesamte Konzept in Frage. Die Novelle bleibe in vielen Punkten wie der Schaffung eines eigenen Finanzierungsinstrumentes hinter den EU-Anforderungen zurück. Die europäische Richtlinie bezihe auch den Gebäudebestand mit ein.
Differenzierter ging Sören Bartol (SPD) zu Werke. Die Richtung der Novelle stimme, die Parameter sind vielleicht halbherzig, aber es fehlt vor allem der finanzielle Hintergrund zur Umsetzung. Mit sinkendem Preis für Emissionszertifikate ist der Klimafonds mit einer Unterdeckung bereits ausgehöhlt, so Bartol. Insgesamt wäre es besser, das Programm mit der Stadtsanierung zu verknüpfen.
Volkmar Vogel von der CDU/CSU forderte die Opposition auf, an einem vereinfachten Modell mitzuarbeiten, das beispielsweise die Regeln des EEG mit den Regeln für die Gebäudesanierung verknüpft und damit einfacher gestaltet.
Die Novelle wurde an die Ausschüsse überwiesen.
Roland Krieg