Energiesparen spart Steuern

Handel

Steuerliche Vergünstigung für energieeffiziente Unternehmen

Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Energiekonzeptes eine steuerliche Vergünstigung bei Unternehmen einzuführen, die über ein Energiemanagement verfügen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.

„Gegenleistung“ Energie sparen
Unternehmen sollen nur noch dann Vergünstigungen bei Strom- und Energiesteuer erhalten, wenn sie als „Gegenleistung“ Effizienzpotenziale sichtbar machen. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass Energiemanagementsysteme nach der europäischen Verordnung EN 16001 und ISO 500001 akzeptiert werden. Nach Einschätzung der Fachleute von TÜV Rheinland ist damit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein ökonomisch und ökologisch sinnvoller Weg aufgezeigt, bei dem sich doppelt sparen lässt – an Steuern und Energiekosten. „Die Schlüsselfrage Energieeffizienz lässt sich mit Energiemanagementsystemen zum Teil beantworten. Denn unsere Erfahrungen zeigen, dass sich häufig bis zu 20 Prozent und mehr Energieeinsparung erzielen lassen, wenn entsprechende Systeme eingeführt und dauerhaft umgesetzt werden“, so Bashkim Ljutfiji, Experte für Energiemanagement bei TÜV Rheinland.
Im Vorfeld der endgültigen Zertifizierung untersuchen die Experten vom TÜV den Betrieb und stellen fest, welche Anforderungen bereits umgesetzt sind und beraten bei weiteren Maßnahmen sowie Dokumentationspflicht.

roRo

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