Energiesparen spart Steuern
Handel
Steuerliche Vergünstigung für energieeffiziente Unternehmen
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihres Energiekonzeptes eine steuerliche Vergünstigung bei Unternehmen einzuführen, die über ein Energiemanagement verfügen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.
„Gegenleistung“ Energie sparen
Unternehmen sollen nur noch dann
Vergünstigungen bei Strom- und Energiesteuer erhalten, wenn sie als
„Gegenleistung“ Effizienzpotenziale sichtbar machen. Der TÜV Rheinland weist
darauf hin, dass Energiemanagementsysteme nach der europäischen Verordnung EN
16001 und ISO 500001 akzeptiert werden. Nach Einschätzung der Fachleute von TÜV
Rheinland ist damit insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen
ein ökonomisch und ökologisch sinnvoller Weg aufgezeigt, bei dem sich doppelt
sparen lässt – an Steuern und Energiekosten. „Die Schlüsselfrage
Energieeffizienz lässt sich mit Energiemanagementsystemen zum Teil beantworten.
Denn unsere Erfahrungen zeigen, dass sich häufig bis zu 20 Prozent und mehr
Energieeinsparung erzielen lassen, wenn entsprechende Systeme eingeführt und
dauerhaft umgesetzt werden“, so Bashkim Ljutfiji, Experte für Energiemanagement
bei TÜV Rheinland.
Im
Vorfeld der endgültigen Zertifizierung untersuchen die Experten vom TÜV den
Betrieb und stellen fest, welche Anforderungen bereits umgesetzt sind und
beraten bei weiteren Maßnahmen sowie Dokumentationspflicht.
roRo