Energiesparverordnung im Bundeskabinett

Handel

Novelle der Energiesparverordnung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett unter anderem mit der Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) den Weg für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor frei gemacht. 2014 und 2016 soll der Jahresbedarf aller Neubauten um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll dabei um jeweils zehn Prozent reduziert werden.

Entsprechende energetische Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen aufzuführen und müssen sich auf die Wohn- und nicht wie bisher auf die Gebäudefläche beziehen. Der Energieausweis des Hauses muss dem Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden. Schon bei der Besichtigung müssen die Interessenten Einblick erhalten.

Es wird auch kontrolliert: Ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für den Energieausweis und Inspektionen bei Klimaanlagen werden eingeführt – aber ein Betretungsrecht für die Wohnungen wird es nicht geben.

Die Regeln gelten nur für Neubauten. Für bestehende Gebäude wird das EnEV nicht verschärft und es gibt keine Nachrüstpflichten.

Die Verschärfung wird notwendig, weil einerseits die EU die Gesamtenergieeffizienz verbessern will und Deutschland diese Vorgaben in ihr Energiekonzept aus dem Jahr 2011 vorgegeben hat. Der Bundestag wird über die Novelle nicht allein entscheiden. Es ist eine Notifizierung in Brüssel nötig, so dass mit einem Inkrafttreten nicht vor 2014 zu rechnen ist.

roRo

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