Entlastung für Fleischerhandwerk

Handel

Zerlegen bald wieder im Schlachtraum erlaubt

Kleine und mittlere Betriebe im Fleischerhandwerk können voraussichtlich im Frühjahr 2016 wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen und verarbeiten. Das sieht die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vor, die im März 2016 in Kraft treten wird. Auf diese Weise wird die regionale Lebensmittelproduktion gefördert, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemeldung.

Immer mehr Verbraucher möchten beim Lebensmittelkauf Betriebe in ihrer Nähe unterstützen und regionale Arbeitsplätze sichern. In Deutschland gibt es rund 5.000 Schlachtbetriebe, von denen etwa 5 Prozent handwerklich strukturiert sind. Für diese 250 kleinen und mittleren Unternehmen wird das nationale Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben, so das BMEL.

Der Deutsche Fleischer-Verband begrüßt diese Entscheidung, da die Aufhebung der räumlichen Trennung von Schlachten und Zerlegen eine große Entlastung bedeutet. Nach der Einführung des Verbots im Jahre 2007 hatten viele kleine Betriebe in Deutschland die Schlachtung eingestellt, da die Umsetzung große Investitionen nach sich gezogen hätte.

Heike Kreutz, www.aid.de

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