Entlastung für Fleischerhandwerk
Handel
Zerlegen bald wieder im Schlachtraum erlaubt
Kleine und mittlere Betriebe im Fleischerhandwerk
können voraussichtlich im Frühjahr 2016 wieder Fleisch im Schlachtraum zerlegen
und verarbeiten. Das sieht die Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften
zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vor, die im
März 2016 in Kraft treten wird. Auf diese Weise wird die regionale
Lebensmittelproduktion gefördert, erklärt das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemeldung.
Immer mehr Verbraucher möchten beim Lebensmittelkauf Betriebe in ihrer Nähe
unterstützen und regionale Arbeitsplätze sichern. In Deutschland gibt es rund
5.000 Schlachtbetriebe, von denen etwa 5 Prozent handwerklich strukturiert
sind. Für diese 250 kleinen und mittleren Unternehmen wird das nationale
Verbot, Vieh im Schlachtraum auch zu zerlegen und zu verarbeiten, aufgehoben,
so das BMEL.
Der Deutsche Fleischer-Verband begrüßt diese Entscheidung, da die Aufhebung der
räumlichen Trennung von Schlachten und Zerlegen eine große Entlastung bedeutet.
Nach der Einführung des Verbots im Jahre 2007 hatten viele kleine Betriebe in
Deutschland die Schlachtung eingestellt, da die Umsetzung große Investitionen
nach sich gezogen hätte.
Heike Kreutz, www.aid.de