Erneuerbare Energien besser gefördert
Handel
Neuregelungen zur Förderung der eE
Zur Eröffnung der internationalen Fachmesse
ISH 2011 in Frankfurt/Main gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser
die Verbesserung der Förderkonditionen für erneuerbare Energien (eE) bekannt.
Die ISH ist das größte internationale Forum für Bad-, Gebäude-, Energie- und
Klimatechnik.
Hintergrund für eine Verbesserung der
Förderregelungen sind die hohen Einsparpotenziale. Gebäude verursachen rund 40
Prozent des Endenergieverbrauches in Deutschland, so Heinen-Esser: „Auch der
Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten
Stromverbrauches eine gewichtige Größe.“ Um mehr Dynamik in den Markt zu
bringen, hat das Bundesumweltministerium seine Aktivitäten verstärkt. Folgende
sofort geltende Änderungen wurden vorgenommen:
Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:
I. Solarkollektoren:
1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung
für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf
120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die
Förderung wieder 90 Euro/m2 .
2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus
für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung
gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv
ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember
2011, danach 500 Euro.
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie
plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro
(früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
II. Biomassekessel:
1. Wiedereinführung der Förderung von
emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung
einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro
Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3)
einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte
nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
2. Alle bisherigen Förderungen bei
Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und
Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
III. Wärmepumpen:
1. Die technischen Förderanforderungen
wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf
einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf
Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
IV. KfW-Förderung:
1. Große Wärmepumpen werden neu in die
KfW-Förderung aufgenommen.
2.Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
3.Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen
Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.
Lesestoff:
Alle Details der Förderrichtlinien gibt es
unter www.bmu.de
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