Erneuerbare Energien besser gefördert

Handel

Neuregelungen zur Förderung der eE

Zur Eröffnung der internationalen Fachmesse ISH 2011 in Frankfurt/Main gab die Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser die Verbesserung der Förderkonditionen für erneuerbare Energien (eE) bekannt. Die ISH ist das größte internationale Forum für Bad-, Gebäude-, Energie- und Klimatechnik.
Hintergrund für eine Verbesserung der Förderregelungen sind die hohen Einsparpotenziale. Gebäude verursachen rund 40 Prozent des Endenergieverbrauches in Deutschland, so Heinen-Esser: „Auch der Stromverbrauch der Kältetechnik ist mit etwa 15 Prozent des gesamten Stromverbrauches eine gewichtige Größe.“ Um mehr Dynamik in den Markt zu bringen, hat das Bundesumweltministerium seine Aktivitäten verstärkt. Folgende sofort geltende Änderungen wurden vorgenommen:

Mit den heute in Kraft tretenden neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden folgende Änderungen vorgenommen:

I. Solarkollektoren:

1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2 ) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2 .
2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.
3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

II. Biomassekessel:

1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3 ,früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

III. Wärmepumpen:

1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

IV. KfW-Förderung:

1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
2.Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
3.Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

Lesestoff:
Alle Details der Förderrichtlinien gibt es unter www.bmu.de

roRo

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