EU gegen Legehennen-Wettbewerbsverzerrung

Handel

Dalli will keine Verlängerung der Käfighaltung

Die Geflügelindustrie wehrte sich gegen das vorzeitige Verbot in Deutschland, die Käfigbatterien zu verbieten. Rund zwei Jahre vor dem europaweiten Ende, musste die Geflügelwirtschaft auf neue Haltungssysteme umsatteln – wohl wissend, dass im Ausland im Käfig fleißig weiterproduziert wird. Und die Ware auch von deutschen Verbrauchern verspeist wird. Einige EU-Länder wollten die Übergangsfrist verlängert haben, doch schob EU-Verbraucherkommissar John Dalli dem heute einen Riegel vor.

Ende 01. Januar 2012

In Deutschland mussten die Legehennenhalter am 01. Januar 2010 ihre Tiere in ausgestalteten Käfigen, der Boden- oder Freilandhaltung eingestallt haben, denn ab dem Datum war die Legebatterie verboten. Nach Angaben der Geflügelwirtschaft haben die Bauern rund 500 Millionen Euro in neue Haltungsformen investiert, während EU-Nachbarländer noch weiter Eier in Käfigbatterien produzieren ließen. Europaweit wurde das Aus für den Käfig auf en 01. Januar 2012 datiert.
Die Umstellung auf andere haltungsformen hat den deutschen Hennenhaltern Marktanteile gekostet. Der Selbstversorgungsgrad ging auf 50 Prozent zurück, in Nordrhein-Westfalen sogar auf 25 Prozent.
Insgesamt 12 EU-Länder hatten jüngst bei der EU um Aufschub für den Ausstieg aus der Legebatterie gebeten, weil sie nicht fristgerecht auf die neuen Haltungsformen umsteigen könnten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Legehennenhalter“, wetterte daraufhin der Rheinische Landwirtschafts-Verband und der Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen.
Am Donnerstag hat John Dalli beim Agrarministerrat in Luxemburg deutlich gemacht, dass es keinen Aufschub geben wird: „Die Kommission beabsichtigt nicht, die Frist für das Verbot zu verlängern, und sie wird bei Verstößen umgehend Vertragsverletzungsverfahren einleiten.“ Die politische Entscheidung für ein Käfigverbot geht auf das Jahr 1999 zurück. Damit hatten die Länder 12 Jahre Zeit sich vorzubereiten, so Dalli. Ein Aufschub sei weder aus Gründen des Tierschutzes noch aus Gründen der gleichen Wettbewerbsbedingungen zu dulden.

roRo

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