EU gegen Legehennen-Wettbewerbsverzerrung
Handel
Dalli will keine Verlängerung der Käfighaltung
Die Geflügelindustrie wehrte sich gegen das vorzeitige Verbot in Deutschland, die Käfigbatterien zu verbieten. Rund zwei Jahre vor dem europaweiten Ende, musste die Geflügelwirtschaft auf neue Haltungssysteme umsatteln – wohl wissend, dass im Ausland im Käfig fleißig weiterproduziert wird. Und die Ware auch von deutschen Verbrauchern verspeist wird. Einige EU-Länder wollten die Übergangsfrist verlängert haben, doch schob EU-Verbraucherkommissar John Dalli dem heute einen Riegel vor.
Ende 01. Januar 2012
In Deutschland mussten die Legehennenhalter am 01.
Januar 2010 ihre Tiere in ausgestalteten Käfigen, der Boden- oder
Freilandhaltung eingestallt haben, denn ab dem Datum war die Legebatterie
verboten. Nach Angaben der Geflügelwirtschaft haben die Bauern rund 500
Millionen Euro in neue Haltungsformen investiert, während EU-Nachbarländer noch
weiter Eier in Käfigbatterien produzieren ließen. Europaweit wurde das Aus für
den Käfig auf en 01. Januar 2012 datiert.
Die Umstellung auf andere haltungsformen hat den
deutschen Hennenhaltern Marktanteile gekostet. Der Selbstversorgungsgrad ging
auf 50 Prozent zurück, in Nordrhein-Westfalen sogar auf 25 Prozent.
Insgesamt 12 EU-Länder hatten jüngst bei der EU um
Aufschub für den Ausstieg aus der Legebatterie gebeten, weil sie nicht
fristgerecht auf die neuen Haltungsformen umsteigen könnten. „Das ist ein
Schlag ins Gesicht der deutschen Legehennenhalter“, wetterte daraufhin der
Rheinische Landwirtschafts-Verband und der Geflügelwirtschaftsverband
Nordrhein-Westfalen.
Am Donnerstag hat John Dalli beim Agrarministerrat in
Luxemburg deutlich gemacht, dass es keinen Aufschub geben wird: „Die Kommission
beabsichtigt nicht, die Frist für das Verbot zu verlängern, und sie wird bei
Verstößen umgehend Vertragsverletzungsverfahren einleiten.“ Die politische
Entscheidung für ein Käfigverbot geht auf das Jahr 1999 zurück. Damit hatten
die Länder 12 Jahre Zeit sich vorzubereiten, so Dalli. Ein Aufschub sei weder
aus Gründen des Tierschutzes noch aus Gründen der gleichen
Wettbewerbsbedingungen zu dulden.
roRo