EU genehmigt Fördergebietskarte Deutschland

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Fördergebiete 2014 bis 2020 von der EU anerkannt

Am Dienstag hat die EU die neue Fördergebietskarte für Regionen in Deutschland für die Jahre 2014 bis 2020 genehmigt. Grundlage sind die neuen Regionalbeihilfelinien von 2013, die Gebiete und Höchstgrenzen für eine Förderung definieren.

In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 21,1 Mio. Einwohner, also rund 25,85 % der Bevölkerung Deutschlands. Für regionale Investitionsvorhaben großer Unternehmen in diesen Gebieten können Beihilfen gewährt werden, die sich je nach Fördergebiet auf höchstens 10 % bis 20 % der Gesamtinvestitionskosten belaufen dürfen. Bei Investitionsvorhaben von KMU können diese Obergrenzen angehoben werden.

Nach Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia stehen die Gebiete im Einklang mit der europäischen Kohäsionspolitik und den Modernisierungszielen der EU: „Angestrebt werden staatliche Beihilfen, die gezielt vergeben werden, damit sie eine möglichst große Wirkung entfalten können.“

Es sind Gebiete, in denen das Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. In der letzten Förderperiode fielen alle neuen Bundesländer in diese Kategorie. Jetzt gilt für sie die Übergangsregelung mit sinkenden Beihilfen ab Ende 2017.

Umgekehrt steigen die Beihilfen im Westen. Nordrhein-Westfalen hat bereits ausgerechnet, dass die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) von 24 auf 36 Millionen Euro pro Jahr steigen. Bielefeld, Bottrop oder Gelsenkirchen bleiben in den Fördergebieten, neu hinzugekommen sind beispielsweise Essen, Oberhausen und Wuppertal.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin: „Die deutliche Ausweitung der Förderregionen ist ein Gewinn für unser Land. Sowohl die altindustriellen Regionen als auch ländliche Regionen, die zunehmend unter dem demografischen Wandel leiden, sind angemessen berücksichtigt. Zusammen mit den ab 2014 zu erwartenden EU-Ziel-2-Mitteln können wir die teils immer noch bestehenden, teils neu hinzu kommenden regionalpolitischen Ungleichgewichte abfedern und kräftige Innovationsimpulse geben.“

Lesestoff:

Die Liste zu den neuen Fördergebieten können Sie beim Deutschen Städte- und Gemeindebund aufrufen: www.dstgb.de -> Schwerpunkte -> Ländliche Entwicklung – Regionalpolitik -> Regionalpolitik „Fördergebietsabgrenzung der GRW liegt vor“

Roland Krieg

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