EU-Hilfe für den Milchsektor

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EU-Hilfe für den Milchsektor

Am Donnerstag hat die EU Beihilfen für die private Lagerung von Butter, Milchpulver und bestimmte Käsesorten frei gegeben. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt nächste Woche wird dies für drei bis sieben Monate gültig sein. Für Käse wird es eine delegierte Rechtsakte der Kommission geben. Betroffen ist ein europaweites Handelsvolumen in Höhe von einer Milliarde Euro. Außerdem wird die öffentliche Intervention für Butter und Milchpulver bis Jahresende verlängert. Beide Marktmaßnahmen sollen nach dem Importbann Russlands den Markt beruhigen.

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos reagiert damit auf Preissignale, die offenbar von der russischen Agrarpolitik ausgehen. „In manchen Ländern gehen die Erlöse verloren und es müsse neue Absatzmöglichkeiten geben.“

In den nächsten Tagen will Ciolos eine umfangreiche Analyse der Effekte durch das Exportverbot zusammenstellen und eine Auswahl an Marktmechanismen bereithalten. „Wo immer materielle Marktrisiken entstehen, will ich mit Hilfe der GAP proaktiv den Markt stabilisieren“, erläuterte Ciolos.

Die Beihilfen sind exakt definiert. Produkte müssen mindestens 90 Tage und dürfen nicht länger als 210 Tage gelagert werden. Gelder aus dem Agrarfonds setzen sich aus einer festen Rate pro Tonne plus einer täglichen Gebühr zusammen.

Copa-Cogeca, die europäischen Vereinigungen der Bauern und Genossenschaften, begrüßen die Entscheidung. Generalsekretär Pekka Pesonen wünscht sich jedoch auch Maßnahmen für den Schweinesektor, der schon seit Monaten unter der russischen Agrarpolitik leide.

roRo

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