EU-Kommission: Not amused

Handel

Rechtliche Schritte gegen GB-Brexit

„Dear Lord Frost“. So lautet die Anrede von EU-Vizepräsidenten Maros Šefčovič an David Frost, dem britischen Chefunterhändler für den Brexit. Am Montag hat er den „lieben David“ an die Vereinbarung zum Nordirland-Protokoll im Brexitvertrag erinnert, das den Warentransport zwischen der Republik Irland (EU) und Nordirland (Teil des Drittstaates Großbritannien) regelt.

Hintergrund ist die in London Anfang März verkündete einseitige Verzögerung der vollständigen Anwendung des Protokolls. Gut eine Woche zuvor habe Großbritannien noch der ordnungsgemäßen Umsetzung zugestimmt. Das Protokoll wurde notwendig, um das Karfreitagsabkommen, das den Frieden zwischen Irland und Nordirland sichert zu schützen. Das Protokoll ist am 01. Februar 2020 in Kraft getreten und hat eine völkerrechtliche Wirkung.

Obwohl London offiziell mit der EU in Gesprächen übereinstimmte, hat London britischen Händlern versichert, sie könnten tierische Produkte, Fertigwaren, Lebensmittel und Tierfutter sowie Pflanzen und Pflanzenprodukte ohne Zertifikate nach Nordirland übersenden. Damit könnte ohne Kontrolle die Ware über die grüne Grenze direkt in die EU geliefert werden. Um eine harte Grenze zu Nordirland zu vermeiden, wurde diese in die irische See verlegt. Danach habe London auch das Versenden von Paketen und Reisen mit Tieren nach Nordirland einseitig verändert.

Wegen der Verstöße hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen das Vereinte Königreich eingeleitet. Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens beginnt das förmliche Vertragsverletzungsverfahren gegenüber London. Boris Johnson hat einen Monat Zeit, auf das Schreiben zu reagieren. In dem Schreiben an David Frost hat Šefčovič Großbritannien aufgefordert, die Anfang März einseitig veränderten Leitlinien für den Handel zu korrigieren. Die EU kann bei einer unbefriedigenden Antwort nach Teil 6 Titel III des Austrittsabkommens das festgelegte Streitbeilegungsverfahren einleiten.

Roland Krieg

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