EU plant Richtlinien für Drohnen
Handel
Flugsicherung für Drohnen
Landwirte haben es einfacher. Sofern ihre Äcker nicht in der Einflugschneise liegen, steuern sie ihre Drohnen über eigenem Land, weit entfernt von Siedlungen. Alle anderen nutzen die kleinen Flieger, die oft mit Kameras ausgestattet sind, nicht in einem rechtsfreien Raum. Doch gibt es zunehmend Störungen in Einflugschneisen oder beim Überfliegen von fremden Grundstücken. Der EU-Ausschuss für Verkehr hat sich in der letzten Woche Gedanken über den Einsatz von Drohnen gemacht und einige Kriterien aufgestellt, die wirklichen Flugzeugen und der Privatsphäre Sicherheit geben sollen.
Dazu erklärt der rumänische Abgebordnete Marian-Jean Marinescu (EPP): „Drohnen dringen in unseren Lebensalltag immer mehr ein. Sie bieten Chancen für Privatmenschen und Geschäfte. Sie können aber auch Unfälle und Verstöße verursachen. Wir brauchen daher Richtlinien für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm, die besondere Flugtauglichkeiten der Betreiber erfordern, um im öffentlichen Raum zu fliegen.“ Die Richtlinien würden für die Mehrheit der in Gebrauch befindlichen Drohnen unter 250 Gramm nicht gelten.
Richtlinien für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 kg bestehen zwar, sind aber zwischen den Ländern uneinheitlich. Was mehr wiegt, ist EU-weit geregelt. Ab 20 bis 25 kg müssen die Besitzer je nach Mitgliedsland eine Registrierung, Flugerlaubnis oder Fluglizenz besitzen. Generell sind vollautomatisch fliegende Drohnen in der EU nicht erlaubt. Sie müssen von den Besitzern gesteuert werden und im Blickfeld bleiben.
Im Jahr 2015 wurden rund 1,7 Millionen Drohnen verkauft, von denen 98 Prozent leichter als zwei kg sind. In Gebrauch sind mehr als drei Millionen. In Belgien dürfen die Drohnen bis zu 90 Meter steigen, in Deutschland bis 110 Meter. Andere erlauben 125 Meter und Österreich, Finnland, Frankreich und Italien sogar bis 150 Meter. Von Fahrzeugen, Menschen und Gebäuden sollen 50 Meter Abstand gehalten werden, was dem Auslieferungswunsch mancher Firmen in Städten mehr als enge Grenzen setzt.
Das Europaparlament hatte Ende Oktober bereits eine Entschließung (531 Stimmen dafür, 31 dagegen und 21 Enthaltungen) zum Drohneneinsatz gefasst. Die britische Konservative Jacqueline Foster sagte damals, sie wolle keine zu starke Reglementierung, aber einen Sicherheitsrahmen abstecken. Die Vorteile werden nicht nur in der Landwirtschaft gesehen. Drohnen können auch für die Umwelt oder bei der Begutachtung von Pipelines eingesetzt werden.
Lesestoff:
Die EU hat eine Seite für den Gebrauch von Drohnen eingerichtet: http://ec.europa.eu/growth/sectors/aeronautics/rpas_en
roRo; Foto: Drohne auf den DLG-Feldtagen (roRo)