EU stärkt Zugang zu Umweltrecht
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Leitfaden für mehr Umweltgerechtigkeit
Am Freitag vergangener Woche hat die EU den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen mit einem Leitfaden für Einzelpersonen und Vereinigungen gestärkt. Mit diesem Leitfaden sollen sich Personen und Verbände orientieren können, ob sie einen Fall vor ein nationales Gericht bringen sollen oder nicht. Die Gerichte wiederum können mit diesem Leitfaden ermittel können, welche Eu-weit geltenden Rechte und Pflichten für die Entscheidungen relevant sind.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission und für Rechtsstaatlichkeit zuständig, hält „Rechtssicherheit für eine Grundvoraussetzung für eine auf Rechtsstaatlichkeit basierende Gesellschaft“. Das Umweltrecht spiele eine zentrale Rolle für jeden einzelnen. Weil, so Umweltkommissar Karmenu Vella: „Umweltrechtsvorschriften dienen dem Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit.“
So musste in der Vergangenheit der Europäische Gerichtshof feststellen, dass kommunale Luftqualitätspläne nicht immer ausreichende Maßnahmen für die Umsetzung der EU-Normen waren. Auch ist nicht immer klar, welche Bewertungskriterien anzulegen sind, damit Bürger und Verbände nicht durch übermäßige Prozesskosten an ihrem Recht gehindert werden.
Der Leitfaden basiert auf der Aarhus-Konvention von 1998, die generelle den öffentlichen Zugang zu Umweltrechten beschreibt. Der Zugang zu Gerichten ist Teil davon.
Lesestoff:
http://ec.europa.eu/environment/aarhus/index.htm -> News & Outreach
roRo; Grafik: EU-Leitfaden