EU-Weinmarktreform
Handel
EU-Rechnungshof zum Weinmarkt
Im Jahr 2008 hat die EU eine Weinmarktreform
eingeführt. Hintergrund ist der mit 60 Prozent sehr hohe Anteil an der
Weltweinproduktion bei sinkendem heimischem Konsum. Gleichzeitig steigen die
Weineinfuhren an.
Der Europäische Rechnungshof hat am Dienstag in seinem
Sonderbericht zum Weinmarkt die „Rodungsprämie“ und die „Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen“ als größte Ausgabenpunkte in der Reform auf ihre
Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Für die Rodungsmaßnahmen wurden seitdem
1,074 Milliarden Euro, für die Umstellung seit 2001 rund 4,2 Milliarden Euro
angewiesen.
Die Rodungsregelung habe den Überschuss von 18,5
Millionen Hektoliter Wein lediglich um 10,2 Millionen hl verringert.
Möglicherweise stimmten die Zahlen für die Überschussberechnung nicht, argwöhnt
der Rechnungshof.
Erfolgreicher waren die Entschädigungsprämien für
Einkommenseinbußen bei der Rebflächenumstellung. Allerdings habe es nach der
Umstrukturierung eine Ertragssteigerung gegeben, die der Minimierung durch die
Rodungsprämie „teilweise zunichte gemacht“ macht.
Vorschläge
Zur Verbesserung der Weinmarktreform schlägt der
Rechnungshof folgendes vor:
Die Kommission soll von aktuellen Daten ausgehend eine
neue Schätzung von Angebot und Nachfrage machen. Falls weite gerodet werden
muss, sollten moderne Rebflächen ausgenommen werden. Da die Mitgliedsländer
sehr heterogene zuschussfähige Umstrukturierungen vornehmen, sollte es eine
einheitlichere Definition seitens der Kommission geben. Da sich Rodung und
Umstrukturierung gegeneinander aufheben, müsse ein angemessener Maßnahmenmix
gegen die Widerspruchsproblematik her.
Reaktion
Der europäische Bauern- und Genossenschaftsverband
Copa-Cogeca begrüßte vor allem die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit im Bericht.
94 Prozent der europäischen Weinbaubetriebe sind kleiner als fünf Hektar. Eine
Modernisierung der Betriebe käme nach dem Vorsitzenden für Weinbau, Thierry
Coste, den Marktansprüchen näher, würde die Qualität der Weine und die
umweltgerechte Produktion erhöhen.
Copa-Cogeca – Generalsekretär Pekka Pesonen hält an dem
Pflanzrecht fest, das wie eine Quotenregelung die Angebotsmenge steuert. Die
für 2015 geplante Freigabe des Pflanzrechtes würde die Weinmarktreform
konterkarieren.
roRo