EU will Länderkoop bei eE
Handel
EU-Länder sollen bei eE mehr zusammenarbeiten
Die EU-Länder haben mittlerweile ihre nationalen Pläne für den Einsatz von erneuerbarer Energie (eE) vorgelegt und schon Ende des letzten Jahres zeichnete sich ab, dass die die Zielvorgabe von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann. Gegenwärtig verfehlen aber noch die meisten Länder die Werte für 2010 in den Sektoren Strom und Verkehr, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Nach EU-Energiekommissar Günther Oettinger liegen die Defizite in mangelnder Zusammenarbeit der Länder untereinander. Würden die Maßnahmen grenzüberschreitend verbunden und abgestimmt, könnten jährlich rund 10 Milliarden Euro Investitionskosten eingespart werden. Oettinger: „Wir müssen viel mehr in die erneuerbaren Energien investieren, und wir brauchen intelligente, kosteneffektive Finanzierungsformen. Wenn Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und erneuerbare Energien dort produzieren, wo es kostengünstiger ist, profitieren Unternehmen, Verbraucher und Steuerzahler davon.“
Anstrengungen erhöhen
Um die Ziele der EU auch tatsächlich zu erreichen, müssen die Länder ihre nationalen Umsetzungspläne realisieren, forderte die EU angesichts des Rückstandes in Jahr 2010. Die Kapitalinvestitionen müssten von jährlich 35 auf 70 Milliarden Euro verdoppelt werden. Die Länder nutzen nach Analyse der EU verschiedene Finanzinstrumente wie Zuschüsse, Darlehen, Einspeisevergütungen oder Zertifikatsregelungen. Die Verwaltung dieser Instrumente sollte aber kostengünstiger und effektiver laufen. Dann könnten die Förderregelungen angenähert und in den gemeinsamen Markt integriert werden. Daraus speist sich die Kosteneinsparung von 10 Milliarden Euro.
Die Mechanismen
Die EU stellt sich drei
Mechanismen zur Förderung der gemeinsamen Förderung vor:
- Statistische Transfers: Ein
Mitgliedsland mit einem Überschuss an erneuerbarer Energie kann diesen an ein
Mitgliedsland mit einem Defizit „verkaufen“.
- Gemeinsame Projekte: Ein Projekt
zu erneuerbaren Energien kann von einem andern Land kofinanziert werden, dass
sich daraufhin seinen Anteil statistisch zurechnen kann.
- Gemeinsame
Förderregelungen: Zwei oder mehr Länder harmonisieren ihre Förderregelungen für
grenzüberschreitende Projekte.
roRo