EuGH erlaubt Namensnennung

Handel

Veröffentlichung auch ohne Gesundheitsgefährdung

Zuletzt haben die Bundesländer ihre Veröffentlichungen wieder eingestellt, weil Eilbescheide von deutschen Gerichten Klägern Recht gaben, ungenannt bleiben zu können. In dem Tohuwabohu wartete das Bundeslandwirtschaftsministerium eine höhere Rechtsprechung ab.

Die kam am Donnerstag aus Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort landete das Verfahren von Karl Berger gegen den Freistaat Bayern aus der Gammelfleischära. Das Veterinäramt Passau fand bei der Berger Wild GmbH Fleisch, dass nicht mehr für den menschlichen Genuss geeignet war. Berger klagte im Nachhinein, weil Bayern in mehreren Pressemitteilungen die Verbraucher vor dem faulen Fleisch gewarnt hat. Berger sah durch die Veröffentlichung der Warnung seinen Betrieb geschädigt und will Schadensersatz.

Über den monetären Ausgang wird das Landgericht I in München entscheiden. Das jedoch wollte vom EuGH wissen, ob die Namensnennung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch in Deutschland mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Das Urteil ist klar: Das LBFGB steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Für Verbraucher aber noch wichtiger ist jedoch der Zusatz, den der EuGH hineingeschrieben hat: „Auch wenn ein Lebensmittel nicht gesundheitsgefährlich ist, genügt es nämlich, soweit es als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel anzusehen ist, gleichwohl nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gemäß dieser Verordnung.“

Für Elvira Dobrinski-Weiß, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, ist das Urteil ein rot-grüner Sieg. Es geht dabei nicht nur um das Gammelfleisch. Dobrinski-Weiß forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner auf, den Paragrafen 40 des LBFGB so zu ändern, dass Verbraucher auch „vor Betrügern und Panschern“ geschützt werden können. „Transparenz ist Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können es nicht nachvollziehen, warum Behörden die Namen von Fleischpanschern und Schmuddelbetrieben nicht automatisch nennen“, erklärte die Politikerin nach Verkündung des Urteils.

Verbraucherschutz sei mehr als nur Warnung vor Gefahren.

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roRo

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