EuGH gegen Weservertiefung

Handel

BUND gewinnt beim EuGH Klage gegen Weservertiefung

Immer größere Containerschiffe sind auf den Weltmeeren unterwegs. Gerade erst hat der Hafen Hamburg neue Portalkräne für die Kais bestellt, an denen 20.000 TEU-Container anlegen können [1]. Die Hansestadt Bremen steht im Wettbewerb mit den Hamburgern. Damit die großen Containerschiffe auch die Weser hinauf fahren können, hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 2011 drei Vorhaben für die Weservertiefung geplant. An der Außenweser sollen tideunabhängig Containerschiffe mit einem Abladetiefgang bis 13,5 Meter festmachen können. Bis Brake sollte der Tiefgang noch bis 12,8 und in Bremen selbst noch bis 11,1 Meter möglich sein. Die Fahrrinne der Weser hätte zusätzlich bis zu 1,16 ausgebaggert werden müssen.

Dagegen hatte der BUND geklagt, weil die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Verschlechterung des Gewässerzustandes nicht mehr erlaube. Und da lässt der Europäische Gerichtshof (EuGH) keinen Spielraum. Die Wasserrahmenrichtlinie schafft einen Ordnungsrahmen „für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht ab jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns. Der 1. Juli 2015 ist ein bedeutender Tag für Schutz der Flüsse in Europa“, kommentierte Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, das Urteil. Das Urteil sei nicht nur für die Weser wichtig, sondern richtungsweisend „für alle Fließgewässer in Deutschland und Europa“. Damit stünden jetzt auch alle geplanten Staustufen an der unteren Donau in Rumänien und Bulgarien vor dem Aus, prognostiziert Weiger. Ebenso der Elbausbau in Tschechien und der Bau von Buhnen an der Ostsee.

Zuerst muss er aber noch das Bundesverfassungsgericht überzeugen, dass die Klage zur Klärung des Sachverhaltes an das EuGH abgab.

Lesestoff:

Aktenzeichen ECLI:EU:C:2015:433

[1] Hamburger Hafen: Mehr Container, schnelle Trucks

Die Schattenseite der Riesenfrachter

Roland Krieg

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