Europäische Energie“defizite“
Handel
EU bemängelt Umsetzung von Energierechtsvorschriften
Am Montag hat die EU verschiedene Länder gerügt, die Rechtsvorschriften im Energiebereich noch nicht oder nur mangelhaft umgesetzt haben.
Energiebinnenmarkt
Für die Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist die
Liberalisierung des Energiemarktes von entscheidender Bedeutung. Nur in einem gemeinsamen
Energiebinnenmarkt haben Verbraucher auch die freie Wahl zwischen Gas- und
Stromversorgungsunternehmen – und damit über die Herkunft ihres Stromes.
Bis zum 03. März 2011 hätte von allen
EU-Mitgliedsstaaten die Strom- und Gasrichtlinie umgesetzt werden müssen. In
Verzug sind Bulgarien, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei,
Spanien und Zypern. Diese Länder haben keine Maßnahmen zur Umsetzung des
Energiebinnenmarktes mitgeteilt. Für Estland fehlen die Maßnahmen für den
gemeinsamen Gasmarkt.
Die Länder wurden aufgefordert innerhalb der nächsten
beiden Monate ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Nur so kann der
gemeinsame Energiemarkt bis Ende 2014 auch Wirklichkeit werden. Es handelt sich
dabei um die Richtlinien 2009/73/EG für den Erdgasbinnenmarkt und 2009/72/EG
für den Gasmarkt.
Energiekennzeichnung
Gelbe Karten wurden auch Italien, Rumänien und Zypern wegen fehlender Umsetzung der Energiekennzeichnungsrichtlinie gezeigt. Das Etikett mit europaweiten Effizienzklassen (B, A, A+ usw.) soll den Verbrauchern ein Orientierung über den Energieverbrauch von Produkten geben. Die drei Länder wurden aufgefordert innerhalb der beiden nächsten Monate die Richtlinie umzusetzen, sonst werde dieser Fall vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen.
roRo