Fahrlässige Winzer abgemahnt
Handel
Winzer müssen ihre Web-Seiten überprüfen
Vor etwa einem Jahr traten die gesetzlichen Neuregelungen über neue Widerrufsbelehrungen im Online-Handel in Kraft. Im Dezember 2015 kamen neue Hinweispflichten gegenüber Direktvermarktern im Hinblick auf Allergene und andere Inhaltsstoffe dazu. Es bestand also Handlungsbedarf vor allem für diejenigen Winzer, die ihre Produkte über internetgestützte Systeme, vor allem online-Shops auf der eigenen Webseite, vermarkten. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, die zwingenden Änderungen zeitnah umzusetzen. Das dies nicht überall geschehen ist, zeigt eine erste Bilanz: Innerhalb eines Jahres sind mehr als 100 Abmahnungen bei den Geschäftsstellen eingegangen, davon die allermeisten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen, falscher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und der fehlenden Angabe von Sulfiten in den Weinen. Die meisten Abmahnungen waren gerechtfertigt, weil die notwendigen gesetzlichen Vorgaben trotz eindeutiger Rechtslage nicht eingehalten wurden. Daher sollten alle Direktvermarkter unbedingt zeitnah den eigenen Internetauftritt überprüfen, nicht erst dann, wenn eine Abmahnung, die unbedingt ernst zu nehmen ist, ins Haus geflattert ist. Dazu gehört es selbstverständlich auch, die Verkaufsbedingungen auf Online-Handelsplattformen wie ebay oder Amazon kritisch zu prüfen. Denn entgegen anderslautenden landläufigen Meinungen gelten dort die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie auf der eigenen Homepage.
BWV