Fertigpackungen für zu leicht befunden
Handel
Oft weniger drin als versprochen
Die Eichämter aus Nordrhein-Westafeln und Rheinland-Pfalz haben in der letzten Woche erneut aufgedeckt, dass in vielen Produkten weniger drin ist, als draufsteht.
Hohe Beanstandungsquote
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen hatte bei Schwerpunktaktionen der Jahre 2005 sowie 2005/2006 bereits hohe Beanstandungsquoten bei Verpackungen ermittelt. Ergebnisse des letzten Jahres und aktuelle Prüfungen haben „keine durchgreifende Verbesserung“ gezeigt. Bei insgesamt 2.681 Prüfungen in 2007 wurden allein in NRW 32.412 Fertigpackungen mit ungleicher Nennfüllmenge geprüft, wobei 2.778 Packungen, also 8,6 Prozent, beanstandet werden mussten. Statistisch fiel jede elfte Packung durch.
Die Messkollegen in Rheinland-Pfalz befanden sieben Prozent der Verpackungen als zu leicht. Besonders bei Bier und Wein lagen die Abfüllbetriebe ordentlich daneben. Hier gab es bei 13,7 Prozent der Proben Beanstandungen.
Tara wird mitberechnet
Die Tara, das Gewicht des Verkaufsbehältnisses, wurde in einer Sonderaktion im Juni 2008 zu oft mitberechnet. Das ist ein Verstoß gegen die Eichverordnung, „wonach im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen Gewichtsergebnisse, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden dürfen“. Rheinland-Pfalz hat während der Aktion bei 500 Kontrollen bei Metzgern, in Feinkostläden und auf Wochenmärkten 163 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und Verfahren eingeleitet. Jeder dritte hat das Verpackungspapier mitgewogen. Dr. Liebegall, Vorsitzender des Arbeitsauschusses Fertigpackungen: „Wie die ordnungsbehördlichen Maßnahmen aus der Schwerpunktaktion der Vorjahre deutlich aufzeigen, sind amtliche Kontrollen in anbetracht der hohen Beanstandungsquoten unbedingt notwendig. Eine Intensivierung der Kontrollen sowie eine Anhebung der verhängten Bußgelder wären Schritte in die richtige Richtung.“
Tipp
In den meisten Lebensmittelgeschäften gibt es in der Obstabteilung Kontrollwaagen. Legen sie Fertigpackungen einmal darauf. Zeigt die Waage die gleiche oder eine geringere Füllmenge an, dann ist die Packung unterfüllt. Die Tara wurde nicht berücksichtigt. Bei Beschwerden können Verbraucher sich an die Eichämter wenden. Diese sind verpflichtet, jeder Verbraucherbeschwerde nachzugehen. Das für Sie zuständige Eichamt finden Sie unter www.eichamt.de
Verbraucherzentrale warnt vor Privatisierung
Das staatliche Mess- und Eichwesen geht zurück auf die Reichsgründung im Jahr 1871. Heute werden Strom- und Gaszähler, Zapfsäulen und Waagen von Amts wegen regelmäßig überprüft. Das Vertrauen in die richtigen Messungen ist nach Verbraucherzentrale Bundesverband ein „Element der Daseinsvorsorge des Staates für seine Bürger“. Das Bundesministerium für Wirtschaft will jedoch im Rahmen der EU-Harmonisierung bei der Neuordnung des Messwesen auch einen Systemwechsel einleiten. Die Eichämter sollen nicht mehr selber kontrollieren, sondern nur noch die richtige Verwendung der Geräte nach einer Privatisierung. Damit werden auch die Messgeräte nicht mehr staatlich, sondern von den Herstellern über eine „Konfirmationsbewertung“ zugelassen. Die EU will damit neue Produkte eher an den Markt bringen. Die Verbraucherzentralen fürchten jedoch, dass „die Kosten im Mess- und Eichwesen steigen“, die Zahl der Kontrollen ab- und die Messungenauigkeit zunehme. Im Sommer hat der Bundesverband eine Risikoanalyse über die Neuordnung des Messwesens erstellt und die Überwachung, also die Konformitätsbewertung, über die staatlichen Stellen gestärkt.
Lesestoff:
Die „Kommentierte Bundesübersicht über Füllmengenkontrollen von Fertigverpackungen für den Zeitraum 01.01.2007 – 31.12.2007“ finden Sie auf www.agme.de
Die Risikoanalyse der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.vzbv.de
roRo