Flächenprivatisierung

Handel

Erste Vereinbarung zur Flächenprivatisierung

Erst vor kurzem sprach das Bundesfinanzministerium mit den Agrarministern aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Möglichkeiten, neue Konzepte zur Privatisierung zu erarbeiten, weil es auf breiter Front Kritik gab.
Am Mittwoch fanden die ersten Gespräche des Bundes mit allen fünf neuen Bundesländern statt. Zwar habe sich das bestehende Konzept seit 2006 in seinen Grundzügen bewährt, doch gebe es im Rahmen der Preisbildung Überarbeitungsbedarf, heißt es. Und das nicht nur bei Kauf-, sondern auch bei Pachtpreisen. Gerade in Thüringen laufen zwischen 2009 und 2011 langfristige Pachtverträge aus, und träfen das Land mit überhöhten Bodenpreisen. Innerhalb der nächsten 14 Tage wird eine Arbeitsgruppe das Verfahren für Verkauf und Verpachtung neu definieren. Die Zeit drängt, denn das neue Konzept soll bereits ab dem 01. Januar 2010 gelten.

Drei Punkte wurden aus dem ersten Gespräch heraus festgehalten:
1. Bis Ende 2009 bleibt die Ausschreibung ausgesetzt.
2. Die Privatisierung über das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz (EALG) wird fortgesetzt.
3. Direktverkäufe finden weiterhin statt.

Thüringens Staatsekretär aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stefan Baldus, zeigt sich zufrieden: „Mit diesem Verhandlungsergebnis wird den Erwartungen der Thüringer Landwirte Rechnung getragen. Schon in wenigen Monaten kann die kritisierte Privatisierungspraxis der BVVG korrigiert werden.“

Grundlage für die Preisermittlung sollen Gutachten von Sachverständigen der jeweiligen Region werden. Darin sollen Preise von allen Marktteilnehmern einbezogen werden. In Mecklenburg-Vorpommern liegen die Hektar-Preise derzeit um 66 Prozent über den Preisen anderer Anbieter, teilt das Ministerium aus Schwerin mit. „Das ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Dr. Till Backhaus. Auch bei der Verpachtung soll der ortsübliche Preis angelegt werden. Wünschenswert aus Sicht der Länder wäre auch eine Aufhebung der Einschränkung. Bislang dürfen Pächter von BVVG-Flächen nur bis zu 50 Prozent, maximal bis zu 450 Hektar zum Verkehrswert erwerben. Diese Grenze soll flexibler gestaltet werden.

roRo

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