Fleischbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz
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Mindestlohn in der Fleischbranche
Seit Mittwoch hat das Ministerium für Arbeit und Soziales über das Bundeskabinett den Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Vor allem der Landwirtschaft und dem Ernährungsgewebe stehen Änderungen ins Haus: Ohne Änderungen muss ab dem 01. Januar 2015 der Mindestlohn gezahlt werden. Wer von der Übergangsregelung mit einem geringeren Lohnniveau bis zum 01. Januar 2017 profitieren will, der muss zunächst einmal einen bundesweiten Tarifvertrag abgeschlossen haben und dann im Arbeitnehmer-Entsendegesetz als Branche aufgenommen werden.
Die Fleischwirtschaft hat dem Rest der Landwirtschaft bereits eines voraus: Anfang Januar wurde der bundesweite Mindestlohn von 7,75 Euro ab Juli beschlossen. Dann steigt noch im Dezember auf 8,00 Euro und im nächsten Jahr in weiteren Schritten auf 8,60 und 8,75. Es fehlt nur noch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine entsprechende Änderung in den Bundestag eingebracht: „Schlachten und Fleischverarbeitung“ werden aufgenommen und findet Unterstützung bei allen Parteien.
Annette Kramme, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, hält der Branche zugute, dass sie nach den negativen Medienberichten selbst reagiert habe. Karl Schiewerling von der CDU/CSU-Fraktion rechnet noch einmal mit den Schlachtfirmen ab, die Billiglöhne gezahlt haben: „Wer so mit Menschen umgeht, darf sich nicht wundern, dass der Staat eingreift und das tuen wir mit dem Gesetz.“ „Da gehen einem die Nackenhaare hoch, das hatte mit sozialer Marktwirtschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun.“
Doch der Mindestlohn steht nur am Anfang und ist ein Zwischenschritt. Sabine Zimmermann (Die Linke) führte an, was noch bearbeitet werden muss: Scheinselbstständigkeit, falsche Lohnabrechnungen und hohe Zwangsabgaben für Unterkünfte. Für die Kontrollen fehlen dem Zoll rund 2.500 Mitarbeiter. Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt weiteren Nachholbedarf. So ist die Bandgeschwindigkeit aus wirtschaftlichen Gründen oft so hoch eingestellt, dass eine artgerechte Tötung nicht möglich ist: „Echter Tierschutz sieht anders aus.“ Zweifelhafte Werkverträge zersplittern die Anstrengungen der Gewerkschaften. Karl Schiewerling hat auf Nachfrage von den Linken ebenfalls noch ein Problem erkannt: Firmen holen sich mit einem hohen Anteil an Werkverträgen die Befreiung von der EEG-Umlage. Das allerdings könne mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht geregelt werden.
Lesestoff:
Nach Beschluss des Mindestlohngesetzes fehlt der Landwirtschaft noch ein autorisierter Ansprechpartner für den ersten Schritt: Ein flächendeckender Tarifvertrag
Roland Krieg