„Fortschritte bei der Energiewende Made in Germany“

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Biomasseanlagen: 10-jährige Anschlussförderung möglich

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf des EEG 2016 vorgelegt, den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel anschließend der Presse erläuterte. „Die Energiewende Made in Germany macht damit große Fortschritte. Die Energiewende hat sich in Deutschland durchgesetzt.“ Gabriel sieht die Energiewende auf einem guten Pfad, weil sich deren Anteil in den beiden letzten Jahren auf 33 Prozent erhöht hat. Bis 2020 sieht Gabriel den Aufwuchs am oberen Planwert von 45 Prozent. „Trotz aller Unkenrufe!“


Da gibt es etwas Wichtiges

Gabriel legt den Finger auf die Wunde des fehlenden Netzausbaus. Den Erfolg der neuen Energien nur an ihrem Anteil festzumachen, sei falsch. Wichtiger ist der Teil, der über ein Netz auch beim Kunden ankommt. Derzeit betrügen die Kosten für Strom, der nicht weitergeleitet werden kann, rund eine Milliarde Euro.

Gabriel hat die Meldungen vom Vortag kritisiert, die wegen der Erdverkabelung eine Verzögerung der benötigten Netze von drei Jahren in den Vordergrund stellten. Doch der Netzausbau sei vor allem in den Nordländern in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Der Bundesminister glaubt, dass Bürgerinitiativen und Gemeinden durch Klagen gegen Hochspannungstrassen den benötigten Netzausbau deutlich verlangsamen würden. Die Erdverkabelung erhöhe die Akzeptanz des Trassenbaus und „beschleunige“ am Ende den Netzausbau noch. Dadurch würden die erneuerbaren Energien „fit für den Markt gemacht“.


Das EEG16 ist da

Ursache für den schleppenden Netzausbau sei die „zu schnelle Entwicklung“ der neuen Energien. Damit kommt Gabriel auf den nächsten Punkt zu sprechen: Die Kosten. Gefördert mit festen Einspeisevergütungen habe sich in der Differenz zum konventionellen Strom eine hohe EEG-Umlage eingestellt. Die Pilotausschreibung bei Photovoltaik habe gezeigt, dass mit sieben Cent je kWh ein Preis erzielt werden kann, der 12 Cent unterhalb der Einspeisevergütung liege. Daher werden neben dem Ausschreibemodell Ausbaukorridore festgelegt.

Wind an Land: Ausgeschrieben werden in den nächsten drei Jahren jeweils 2.800 MW und ab 2020 dann 2.900 MW. Windanlagen, die bis Ende 2016 genehmigt wurden und spätestens 2018 in Betrieb gehen, können als Übergangsregelung noch von der EEG 14 – Vergütung profitieren. Bei Überschreitungen der Zielwerte werden Degressionen eingeführt. In von der Bundesnetzagentur definierten Regionen mit Netzengpässen werden Ausbaueinschränkungen auferlegt. Für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen wird ein Referenzertragsmodell eingeführt. Je nach Standortqualität gibt es einen Korrekturfaktor, der am optimalen Standort den Wert „1“ erhält. Verbessert sich der Standort, gibt es Abschläge, verschlechtert sich der Standort Zuschläge. Dadurch erhöhen oder verringern sich die Vergütungssätze, so dass ein schlechter Standort beispielsweise 9,03 ct/kWh erhält, der beste wird mit 5,53 ct/kWh vergütet. Bürgerenergiewindparks mit mindestens zehn Privatpersonen, bei denen kein Gesellschafter mehr als zehn Prozent der Anteile halten darf und die Mehrheit der Stimmen vor Ort liegen, brauchen keine Vorleistungen nach emissionsrechtlicher Genehmigung tätigen. Das kann im Einzelfall bis 800.000 Euro kosten. Der Wegfall sichert die Beteiligungsmöglichkeit an der Ausschreibung. Die Hälfte der üblichen Sicherheit braucht zudem erst nach der Genehmigung hinterlegt werden.

Wind auf See: Die mächtigste Windkrafterzeugung wird nicht gedeckelt. Es bleibt beim bisherigen Aufwuchsplan. Bis 2030 werden 15.000 MW installiert sein, die zwischen 2021 und 2030 mit jährlich kontinuierlich 730 MW erreicht werden. Für eine optimale Verzahnung mit dem Netz, untersucht der Staat die für die Ausschreibung vorgesehene Fläche. Bei allen anderen Modellen müssten Netzverbindungen auf Vorrat gebaut werden, was die Kosten steigere.

Photovoltaik: Anlagen mit einer Größe über 750 kW dürfen sich um jährlich 600 MW bewerben. Kleinere Anlagen sind ausgeschlossen, da sie meist Eigenstromversorger sind und nicht für den Markt produzieren. Der 52 GW-Deckel entfällt, Freiflächenanlagen auf Acker- oder Grünlandstandorten bleiben erlaubt. Dazu wird für die Flächenkulisse eine Länderöffnungsklausel eingeführt

Den größten Fortschritt hat der Gesetzentwurf bei der Biomasse erzielt, bei der erst am vergangenen Freitag eine Einigung erzielt werden konnte. In den nächsten drei Jahren werden 150 MW und dann bis 2022 jährlich 200 MW ausgebaut werden dürfen. Allerdings „brutto“, also ohne Ersatz von ausscheidenden Anlagen. Dabei ist aber das wichtigste: Bestandsanlagen dürfen an der Ausschreibung teilnehmen um eine zehnjährige Anschlussförderung zu erhalten. Neu- und Bestandsanlagen ab 100 kW unterliegen Flexibilitätsanforderungen, um Strom bedarfsgerecht zu produzieren. Das soll die Systemkosten senken. Die Anlagen erhalten eine Förderung nur für die Hälfte der Jahresstunden. Dadurch sollen die Anlagen Strom produzieren, wenn der Großhandelspreis hoch ist, um in diesem Falle fehlenden Wind und Sonne auszugleichen.

Lesestoff:

Der ganze Entwurf steht auf www.bmwi.de

Roland Krieg; Fotos: roRo

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