Fracking über Wasserhaushaltsgesetz regeln
Handel
SPD über Fracking uneins
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Fracking über das Bundesbergbaugesetz zu verbieten, wurde von der Regierungskoalition im Umweltausschuss abgelehnt. Die Grünen wollten das Hydraulic Fracturing, dass Aufbrechen von Gestein mittels hydraulischer Flüssigkeiten zwecks Öl- und Gasförderung ohne Ausnahmen verbieten. Firmen, die eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas und Schiefergas schon erhalten haben, sollten innerhalb von sechs Monaten nachweisen, dass die Förderung auch ohne Fracking möglich sei. Sonst sei ihnen die Erteilung zu entziehen. Außerdem sollten alle Firmen die Bestandteile der Frackflüssigkeiten offen legen. Der federführende Umweltausschuss hat den Antrag jetzt abschließend abgelehnt.
Die Union erkennt zwar die Probleme, die mit dem Fracking verbunden sind, doch werden die offenen Fragen im Wasserhaushaltsgesetz, dass derzeit in Bearbeitung ist, geregelt. Dort würden die „bestehenden Gefährdungen minimiert oder ausgeschlossen“. Die Sozialdemokraten hingegen sind sich uneins. Sie wollen sich die Option des Frackings offenhalten. Das Gesetz enthalte „eine Art Forschungscharakter“. „Man könne heute noch nicht endgültig sagen, ob Fracking eine Technologie sei, die in großem Maßstab im Schiefergestein angewendet werden sollte.“ Die Frage sei auch gesellschaftlich zu klären. Doch bis auf eine Stimme der Enthaltung haben die Genossen in allen beteiligten Ausschüssen den Grünen-Antrag abgelehnt.
roRo