Fusion im Speiseeis-Markt

Handel

Milchkontor darf Roseneis übernehmen

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der DMK Eis GmbH, die Roseneis-Gruppe zu erwerben, im Hauptprüfverfahren freigegeben. Der geplante Zusammenschluss betrifft im Wesentlichen die Produktion von Speiseeis in Deutschland, das über die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels unter deren Eigenmarken vertrieben wird - so genanntes Handelsmarken-Eis.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Trotz des sehr hohen und weiter steigenden Konzentrationsniveaus im Bereich Handelsmarkeneis konnte der Zusammenschluss nach eingehender Prüfung freigegeben werden. Dem Lebensmitteleinzelhandel verbleiben auch nach der Fusion genügend Spielräume bei der Beschaffung. Bei der Herstellung von Speiseeis gibt es freie Kapazitäten, die für Wettbewerbsdruck sorgen. Zudem steht der Lebensmitteleinzelhandel den Herstellern von Speiseeis als starker Nachfrager gegenüber.“

Bisher gibt es in Deutschland im Wesentlichen vier Anbieter, die ihr Kerngeschäft auf die Produktion von Handelsmarkeneis ausgerichtet haben. Dazu gehören die fusionierenden Unternehmen Roseneis und DMK. Die DMK Eis GmbH gehört zum größten deutschen Milchkonzern, der DMK Deutsches Milchkontor GmbH. Zwei weitere wesentliche Anbieter sind die R&R Ice Cream Deutschland GmbH, Osnabrück sowie die Eisbär Eis GmbH, Apensen. Demgegenüber produzieren die bekannten Eishersteller Unilever und Nestlé nahezu ausschließlich Speiseeis, das sie unter ihren eigenen Marken Langnese/Magnum bzw. Schöller/Mövenpick vertreiben.

Die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels schreiben die Produktion von Handelsmarkeneis in der Regel jährlich neu aus und geben dabei die Rezepturen weitgehend vor. Vor diesem Hintergrund sind Lieferantenwechsel kurzfristig möglich und in der Vergangenheit auch feststellbar gewesen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes ist insbesondere R&R ein wichtiger, auch in Zukunft aktiver Wettbewerber der Zusammenschlussbeteiligten.

Nadine Lorenz (Bundeskartellamt) / roRo

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