Gabriels ISDS vor der Bewährung

Handel

TTIP-Verhandlungsrunde beschäftigt sich mit ISDS

Einer der größten Kritikpunkte im transatlantischen Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ist der Streitschlichtungsmechanismus zwischen Investor und Staat. Kritiker halten das Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) für einen Schutz der großen Konzerne vor gesellschaftlich gewonnene Standards. Die ursprüngliche Fassung hat auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel abgelehnt und kann nur nach einem Gegenvorschlag weiter verhandeln. Im Herbst 2015 hat Gabriel daher ein ständiges bilaterales und internationales Gericht vorgeschlagen, an dem nach einem Urteil auch eine Berufung möglich ist. Die Richter sollen nicht mehr wie bisher von den Streitparteien benannt werden und öffentlich tagen. Zu dieser Transparenz gehört auch das Veröffentlichen aller Schriftsätze.

Bislang war Gabriels Alternative keinem Praxistest ausgesetzt. Seit Montag ist das anders, denn in der 12. Verhandlungsrunde bis Freitag beschäftigen sich die europäischen und amerikanischen Vertreter erstmals mit dem Schiedsverfahren. Deutschland und die EU sind nach wie vor der Ansicht, dass beide so hoch entwickelten Regionen kein Schiedsverfahren bräuchten. Dennoch „war es Wunsch, Investitionsschutz mit aufzunehmen“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag. Gabriels Vorschlag will die Sorgen der Nichtregierungsorganisationen aufgenommen haben und habe „den Investitionsschutz modern, transparent und mit Berufungsmöglichkeit“ wieder in die Debatte gebracht.

Das BMWi hofft auf eine positive Resonanz der Amerikaner. Eine Einigung würde noch in diesem Jahr zu „zu substantiellen Entscheidungen“ führen.

Roland Krieg

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