Geld zurück bei Energiesparlampen?
Handel
vzbv fordert Aufhebung des Glübirnenverbots
Anfang Oktober hat die Apotheken-Umschau angesichts des Einzugs der Energiesparlampen in die deutschen Haushalte auch die Rückkehr des Quecksilbers bemängelt. Zerbrochene Energiesparlampen müssen sorgsam entsorgt, der Raum gut durchlüftet werden.
Hohe Quecksilberbelastung
Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun nachgelegt und in
einer Studie festgestellt, dass nach einer zerbrochenen Sparlampe die
Quecksilberbelastung bis zu fünf Stunden rund zwanzig Mal höher als der
zulässige Wert von 0,35 Mikrogramm je Kubikmeter.
vzbv-Vorstand Gerd Billen wirft der Bundesregierung
vor, bei der Produktsicherheit geschlafen zu haben: „Gab es vor dem
Glühbirnen-Verbot keine Tests?“. Hersteller und Händler sollen sicher stellen,
dass „die unsicheren Produkte“ zurückgenommen und die Verbraucher ihr Geld
zurückerstattet bekommen.
Im September des kommenden Jahres sollen auch die 60
Watt-Birnen im Rahmen der EU-Energieeffizienzvorschriften aus dem Handel
verschwinden. Die Bundesregierung soll sich in Brüssel für ein Aussetzen des
Verbots einsetzen, bis sichere Alternativen vorhanden sind.
Über den Gefährdungsgrad zerbrochener Lampen liegen
aber noch keine validen Daten vor und der vzbv rief das Bundesumweltministerium
auf, Tests für Daten zum Gefährdungsgrad durchzuführen. Das Umweltbundesamt hat
festgestellt, dass sowohl Lampen mit fünf als auch mit zwei Milligramm die
gleiche überhöhte Belastung nach sich ziehen.
UBA-Tipps
Im Handel sind aber auch besonders für Kinderzimmer
geeignete bruchsichere Energiesparlampen erhältlich. LED und Halogen-Leuchten
kommen ganz ohne das Schwermetall aus. Bruchsichere Lampen brauchen allerdings
länger bis sie ihre maximale Helligkeit erreicht haben.
Lesestoff:
Die Studie des UBA finden Sie unter www.uba.de