Grüne Energiewende-Agenda

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Grüne Energiewende-Agenda 2020

In sieben Bundesländern gibt es grüne Umwelt- und Energieminister. In NRW, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen. Die Signale aus der neuen Koalition sind nicht besser, als die Realpolitik der schwarz-gelben Koalition. Um die Energiewende als Gemeinschaftswerk erfolgreich umzusetzen haben die sieben Länder der Bundesregierung im Rahmen der Grünen Woche eine Agenda vorgelegt, die als Gesprächsbereitschaft mit den Ländern im Bundesrat zu verstehen ist.

Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen: „Die abgewählte schwarz-gelbe Bundesregierung hat es jahrelang verschlafen, verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende zu schaffen. In der Energiepolitik gilt bislang das Prinzip der Flickschusterei. Mit kurzfristigen Gesetzesänderungen, geplanten Eingriffen in Bestandsregelungen und populistischen Strompreisbremsen wurde das Vertrauen nachhaltig beschädigt. Die Folge: Investitionen in mittlerweile kosteneffiziente erneuerbare Energien stehen auf der Kippe, Neubauten von hochmodernen und klimafreundlichen Gaskraftwerken als Backup-Kapazitäten bleiben aus, die Stromerzeugung aus der klimaschädlichen Braunkohle erreicht neue Rekordwerte. Die Politik der vergangenen Jahre hat sich die Probleme selbst geschaffen“.

Bald werden die erneuerbaren Energien einen Anteil von 50 Prozent haben und erfordern ein Marktdesign und neue Förderbedingungen. Die Agenda der Grünen im Wortlaut:

- Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) muss mit dem Prinzip einer festen Einspeisevergütung erhalten bleiben, die Vergütungshöhe jedoch überprüft werden. Wir wollen eine Steuerung über den Preis und nicht über die Menge. Daher lehnen wir einen Ausbaudeckel grundsätzlich ab.

- Die überzogenen Industrierabatte von der EEG-Umlage müssen europarechtskonform abgebaut werden, in dem sich die Ausnahmebedingungen an der EU-Strompreiskompensationsrichtlinie orientieren und weiterentwickelt werden.

- Ein ökologischer Flexibilitätsmarkt mit regional ausgerichtetem Kapazitätsmechanismus kann notwendig werden, um den Neubau von flexiblen und hochmodernen Gaskraftwerken, abschaltbare Lasten und Speicher anzureizen. Ein allgemeiner und alle konventionelle Anlagen umfassender Kapazitätsmarkt ist nicht erforderlich.

- Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung soll zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, sind daher in die EEG-Umlage einzubeziehen. Solange die EEG- oder die KWK-Anlagen nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden können, bleiben hocheffiziente KWK-Anlagen und Strom aus erneuerbaren Energien sowohl im Bestand als auch bei Neuinvestitionen für den Eigenstromverbrauch weiter befreit.

- Für die Finanzierung zukünftig anfallender Forschungs- und Entwicklungskosten soll neben der Forschungsförderung aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auch ein EU-Beihilfe-konformer Fonds geprüft werden.

- Mit Blick auf die weiter wachsende Rolle der Erneuerbaren Energien im System müssten jetzt bereits für die nächste Phase neue Finanzierungsmodelle erprobt werden.

- Das Marktversagen des CO-Zertifikatehandels muss behoben und damit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage begegnet werden. Zwei Milliarden überschüssige Zertifikate müssen dauerhaft vom Markt genommen werden. Außerdem brauchen wir auch auf europäischer Ebene engagierte Klimaschutzziele sowie ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Solange diese Punkte nicht umgesetzt sind, sollen im Immissionsrecht für neue fossile Kraftwerke ein elektrischer Wirkungsgrad von 58 Prozent verbindlich vorgegeben werden.

roRo / VLE

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