GVO-Aufdruck statt Tests?

Handel

GVO-Aufdruck gegen Schadensersatz

Auf dem Biodiversitätsgipfel im japanischen Nagoya hat es nach sechs Jahren einen Durchbruch im Cartagena-Protokoll zur Biosicherheit gegeben. Nach den letzten beiden Städten benannt, in denen die Schlussrunde verhandelt wurde, gibt es jetzt bei einer Zusatzbestimmung Einigkeit im „Nagoya-Kuala Lumpur Supplementary Protocol on Liability and Redress to the Cartagena Protocol on Biosafety“. In dem Vertrag, der nun bei der UN auf seine Ratifizierung wartet, geht es um Haftung und Entschädigung bei Kontamination der Natur mit gentechnisch veränderten Organismen.
Der amerikanische Getreidehandel sorgt sich um unnötige Haftungsansprüche und eine Intensivierung von Tests und Labels. Floyd Gaibler, Direktor für Handelspolitik beim US Grains Council: „Haftung betrifft nun alle Verknüpfungen in der Wertschöpfungskette. Auch wenn das den Getreidehandel aus dem Fokus nimmt, so entlastet es ihn nicht von möglichen Entschädigungsansprüchen.“
Während Mexiko das Cartegena Protocol unterzeichnet hat, haben die USA und Kanada dem Dokument die Unterschrift verweigert. Trotzdem wäre der trilaterale Handel mit einem zusätzlichen Aufdruck auf Mais- und Getreideprodukte für Mexiko kein Problem. Gaibler lieferte auch den Aufdruck für einen Haftungsausschluss gleich mit: „Diese Lieferung kann gentechnisch veränderte lebende Organismen enthalten, und ist für eine direkte Verwendung für Lebensmittel, Futtermittel und Verarbeitung gedacht, aber nicht für eine bewusste Einbringung in die Umwelt.“
Gaibler sieht das Entschädigungsprotokoll und das trilaterale Abkommen als positiv an. Das aber sage noch nichts über künftige Auswirkungen des gesamten Biosicherheitsabkommen für den Hanel mit Produkten aus der modernen Biotechnologie aus.

roRo

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