Handel besteht auf „Gläubigerkredit“

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Zahlungsfrist: Bauern müssen mit Handel verhandeln

Am 16. März endet die Einspruchsfrist zum „Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“. Hintergrund ist die notwendige Anpassung des deutschen Rechts an die entsprechende europäische Verordnung 2011/7/EU. Motiv ist die „Kultur der unverzüglichen Zahlung“. Lange Zahlungsfristen nach Lieferung belasten Erzeuger unnötig.

Gesetzentwurf Bundestag

Dazu gibt es auch bereits einen Gesetzentwurf im Bundestag. Allerdings beschäftigt der sich ausschließlich mit der Anhebung des Verzugszinses und Anspruch auf Zahlungen eines Pauschalbetrages bei Zahlungsverzug. „Darüber hinaus sehen sie Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, für den vertraglich festgelegten Verzugseintritt“ vor. Das gibt es im deutschen Recht bislang nicht.

Brunners Forderung

Im November hat Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) das Thema auf die Agenda gesetzt und eine generelle Verkürzung der Zahlungsfrist von 60 auf 30 Tage gefordert. Am Beispiel Milchmarkt hat er aufgezeigt, dass Bauern erst Geld für ihre Milch erhalten, wenn sie schon längst verbraucht ist. Im Sog des Gesetzesentwurfes hat sich Brunner beim Bundestag für die Frist-Verkürzung stark gemacht. Vor allem der Lebensmittelhandel, so Brunner, finanziere sich auf Kosten der schwächeren Marktteilnehmer.

Handel blockt

Sowohl auf dem Deutschen Handelskongress als auch direkt beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels hat Herd-und-Hof.de den Handel dazu befragt. Der HDE gab keine Stellungnahme ab, der BVL verwies auf die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Händler.

Anhörung noch offen

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Rechtsausschuss behandelt. Die CSU teilt gegenüber Herd-und-Hof.de mit, dass dann auch zusätzliche Sonderregelungen, wie von Brunner gefordert, zur Sprache kommen. Ein Termin dazu steht noch nicht fest. Möglicherweise Ende Januar oder Anfang Februar, heißt es.

Roland Krieg

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