Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland

Handel

EU-Parlament will Rücksicht auf Agrarprodukte

David Caspary

Die Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland sollen der EU neue Geschäftsbeziehungen eröffnen und gleichzeitig Landwirte und Verbraucher in Europa schützen. Mit 452 zu 126 Stimmen und 440 zu 122 stimmten die Europaparlamentarier für die Verhandlungen mit Australien und Neuseeland, die vor allem kleinen Unternehmen aus der EU neue Marktmöglichkeiten am anderen Ende der Welt geben sollen. Im Vordergrund stehen auch Geschäftspartnerschaften mit Behörden in Australien und Neuseeland. Der Berichterstatter David Caspary von den deutschen Christdemokraten sieht in dem Votum ein Gegengewicht zum Protektionismus, der in der Welt um sich greife. Die Abkommen können Wachstum und neue Arbeitsplätze schaffen.

Im Jahr 2015 kamen aus der EU 145,8 Milliarden Euro Direktinvestitionen nach Australien und fast zehn Milliarden nach Neuseeland. Der Gesamthandel betrug 45,5 Milliarden Euro mit Australien. Der Handelsüberschuss beträgt mehr als 19 Milliarden. Mit Neuseeland werden 8,1 Milliarden Euro Handelsvolumen erzielt, wobei der Bereich Dienstleistungen alleine 4,3 Milliarden erfasst.

Landwirte sind den Abkommen kritischer eingestellt. Australien ist weltweit drittgrößter Exporteur von Rindfleisch und Zucker und bedeutsam bei Milcherzeugnissen und Getreide. Neuseeland ist weltweit größter Exporteuer von Butter und zweitgrößter von Milchpulver sowie bedeutsam bei Rind- und Schaffleisch. Europäische erzeugnisse wie Rind-, Schaffleisch, Milcherzeugnisse, Getreide und Zucker, bei Neuseeland noch Kalbfleisch, sollen als „besonders sensible Verhandlungsgegenstände“ berücksichtigt werden.

Allerdings konkurrieren die Produkte meist nicht gegenseitig im Inland. Sowohl die EU als auch Australien und Neuseeland befinden sich im Wettbewerb um den chinesischen Markt.

Mit beiden Ländern soll ein sogenanntes „gemischtes Freihandelsabkommen“ abgeschlossen werden. Der Begriff bezieht sich auf das Gutachten 2/15 des Europäischen Gerichtshofes, dass Brüssel die Abkommen nur zusammen mit den nationalen Parlamenten abschließen kann. In diesem Gutachten wird auch die Rolle des Europaparlaments festgelegt, dass über die Fortschritte informiert werden will.

roRo; Foto: Europäisches Parlament

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