HDE fürchte Wettbewerbsnachteile durch kürzere Zahlungsfristen
Handel
Kein Alleingang beim Gesetz gegen Zahlungsverzug
Nach der Verbändeabstimmung gelangt das Gesetz gegen den Zahlungsverzug morgen in das Bundeskabinett. Verbunden sind damit kürzere Zahlungsfristen, die von vielen Bauern gegenüber dem Agrargewerbe und vom Agrargewerbe gegenüber dem Handel eingefordert werden [1].
Der Handel ist mit den Vorstellungen nicht glücklich und fordert das Bundeskabinett auf, die entsprechende EU-Vorlage nicht zu verschärfen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) verweist dabei auf den Koalitionsvertrag, nach dem Wettbewerbsnachteile nicht durch nationale Vorschriften verschärft werden sollen.
„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schränkt die Vertragsfreiheit im Bereich der AGB-Kontrolle von Zahlungszielvereinbarungen unverhältnismäßig ein. Damit werden Wettbewerbsnachteile zu Lasten der deutschen Wirtschaft und administrative Belastungen für die Unternehmen bewusst in Kauf genommen“, so HDE-Rechtsexperte Peter J. Schröder. Positiv sei, dass die Möglichkeit für Individualvereinbarungen für Zahlungsfristen von 60 Tagen weiterhin möglich bleibt.
Lesestoff:
Gesetzentwurf auf Herd-und-Hof.de
Roland Krieg