Hohe Kartellstrafen für LEH

Handel

Vertikale Preisbindung im LEH

Das Bundeskartellamt hat einen Großteil seiner Kartellverfahren gegen Hersteller und Handelsunternehmen wegen verbotener Ladenpreisbindung bei bekannten Markenprodukten aus den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte abgeschlossen. Gegen sieben Handelsunternehmen und vier Markenherstellern wurden insgesamt 151,6 Millionen Euro Bußgeld verhängt. In Gang gekommen war der als „Vertikalfall“ bezeichnete Verfahrenskomplex mit Durchsuchungen an 15 Standorten im Januar 2010 aufgrund von Hinweisen aus horizontalen Kartellverfahren in den Bereichen Kaffee und Süßwaren.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Im Lebensmitteleinzelhandel gilt wie in jeder anderen Branche auch, dass Händler und Hersteller grundsätzlich nicht zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise treffen dürfen. Hersteller dürfen keinen Druck auf die Händler ausüben oder monetäre Anreize gewähren, um bestimmte Endverkaufspreise sicherzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Unternehmen und Geschäftsbeziehungen, die wir in diesem Fall untersuchen mussten, haben wir uns im Laufe der Ermittlungen auf bestimmte Warengruppen und bestimmte Praktiken konzentriert. Wir haben im Ergebnis ausschließlich solche Handlungen sanktioniert, die eine deutliche Wettbewerbsbeschränkung und einen klaren Kartellrechtsverstoß darstellen.“

Auf Handelsseite wurden im Vertikalfall bislang Bußgeldbescheide gegen die folgenden Unternehmen verhängt:

in Bezug auf Vereinbarungen mit drei Herstellern aus zwei verschiedenen Warengruppen
- EDEKA Zentrale AG & Co. KG und EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH und
- REWE Zentral-Aktiengesellschaft, REWE-ZENTRALFINANZ eG,

in Bezug auf Vereinbarungen mit drei Herstellern aus drei verschiedenen Warengruppen
- Kaufland Stiftung & Co. KG und Kaufland Warenhandel GmbH & Co. KG,

in Bezug auf Vereinbarungen mit zwei Herstellern aus zwei verschiedenen Warengruppen
- Metro Dienstleistungs-Holding GmbH als mittelbare Rechtsnachfolgerin der MGB Metro Group Buying GmbH,

sowie in Bezug auf Vereinbarungen mit einem Hersteller aus einer Warengruppe
- Aldi Einkauf GmbH Co. oHG, Essen und Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG, Mülheim,
- Fressnapf Tiernahrungs GmbH und
- „Das Futterhaus“ Franchise GmbH & Co. KG.

Unter den Markenherstellern erhielten folgende Unternehmen einen Bußgeldbescheid:
- Edmund Münster GmbH & Co. KG als mittelbare Rechtsnachfolgerin der Haribo GmbH & Co. KG alt,
- Johnson & Johnson GmbH,
- Alfred Ritter GmbH & Co. KG und
- Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG.

Lesestoff:

Fallbeispiele sind auf der Seite des Bundeskartellamtes aufgezeichnet www.bundeskartellamt.de

Alexandra Weber (Bundeskartellamt) roRo

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