Homöopathie auf Deutsch

Handel

Union will verständliche Kennzeichnung

Für die meisten homöopathischen Mittel ist lediglich eine Registrierung notwendig, die im Gegensatz zu einer Zulassung keine klinische Wirksamkeit nachweisen müssen. Die Bezeichnung der Inhalts- und Ausgangsstoffe sowie die Angabe der Potenzen als Maß der Verdünnung müssen nicht näher erklärt werden.

Die Verbraucherschutzbeauftragte der Union Mechthild Heil strebt jetzt eine verständliche Kennzeichnung und den Wegfall der Apothekenpflicht an.

„Wir erwarten heutzutage, dass wir in allen Bereichen unseres täglichen Lebens angemessen und verständlich informiert werden. Das beginnt beim morgendlichen Frühstück und endet beim Mietvertrag. Die Information in deutscher Sprache ist dabei selbstverständlich. Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen mit ausschließlich lateinischen Bezeichnungen ist dagegen nicht zeitgemäß und widerspricht allen Ansätzen der modernen Verbraucherinformation. Nur wer versteht, was konkret drin ist kann sich damit auseinander setzen. Hier besteht Änderungsbedarf.“

Da die meisten Mittel keine wissenschaftlichen Nachweise haben, sollten sie auch nicht in Apotheken verkauft werden. Das erwecke „den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln.“

roRo

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